Förder­­­möglich­keiten­ für Baden-Württemberg

Wer wird gefördert?


Das Programm unterstützt:

  • Erwerbstätige, Unternehmerinnen und Unternehmer,
  • Existenzgründerinnen und -gründer,
  • Berufsrückkehrende, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig (gilt auch für Selbstständige und Beschäftigte im Mutterschutz, Elternzeit oder Pflegezeit)
  • keine Schüler/-innen, Auszubildende, Studierende, Rentner/-innen oder Pensionär/-innen
  • deutsche Staatsangehörigkeit oder eine gültige Arbeitserlaubnis in Deutschland

Was wird gefördert?

Gefördert werden ausschließlich Fachkurse im Umfang von mindestens 8 bis höchstens 240 Unterrichtseinheiten.

Als Fachkurse gelten Kurse, die darauf abzielen, die beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen der Teilnehmenden zu erweitern oder zu festigen.

Schwerpunkte des Programms liegen bei Älteren, außerdem bei Geringqualifizierten, für die Kurse in einfacher, leicht verständlicher Sprache angeboten werden.

Ein weiterer Schwerpunkt des Programms liegt auf Kursen, die Wissen rund um Elektromobilität vermitteln.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Aufstiegsfortbildungen wie z. B. Meisterkurse, Seminare zu Arbeitstechniken oder zur Persönlichkeitsentwicklung sowie berufsbezogene Deutsch-Sprachkurse.

Wie wird gefördert?

Pro Person kann eine Bildungsprämie maximal einmal in zwei Jahren ausgestellt werden  Der Eigenanteil der Weiterbildungskosten muss von dem/der Schulungsteilnehmer/-in selbst oder von einer anderen Privatperson (bspw. Verwandte, Partner/-in) bezahlt werden und darf nicht vom Arbeitgeber übernommen werden.

Der Zuschuss wird gewährt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von

  • 30 % der zuschussfähigen Teilnahmegebühren bzw.
  • 50 % der zuschussfähigen Teilnahmegebühren für Teilnehmende, die mindestens das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Hinweis:

  • Der 50. Geburtstag muss vor Beginn oder innerhalb des Kurszeitraums liegen.
  • Zuschüsse unter 10.000 € werden grundsätzlich nicht bewilligt.
  • Der abrechenbare Höchstzuschuss pro Weiterbildungsträger und Jahr (12 Monate) liegt bei 300.000 €.

Was ist von der Förderung ausgeschlossen?

Ausgeschlossen sind öffentliche, private und kirchliche Hochschulen mit oder ohne staatliche Anerkennung sowie deren rechtlich unselbständigen Institute und sonstigen rechtlich unselbständigen Einrichtungen.

Weiterbildungsträger, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.

Folgende Weiterbildungsträger sind aus Mitteln des ELER grundsätzlich förderfähig und deshalb von der ESF-Fachkursförderung ausgeschlossen

  • Bildungs- und Sozialwerk des Landfrauenverbandes Württemberg-Baden e. V.
  • Bildungs- und Sozialwerk des Landfrauenverbandes Württemberg-Hohenzollern e. V.
  • Bildungs- und Sozialwerk des Landfrauenverbandes Südbaden e. V.
  • Landesarbeitsgemeinschaft Urlaub auf dem Bauernhof in Baden-Württemberg e. V. mit Sitz in Freiburg
  • Verein Landvielfalt e. V. mit Sitz in Freiburg
  • Regionale Anbietergemeinschaften für Urlaub auf dem Bauernhof
  • Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen für Frauen der Vereine für Landwirtschaftliche Fachbildung e. V
  • Katholische Landfrauenbewegung e.V., Erzdiözese Freiburg
  • Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Landesverband BadenWürttemberg

Nicht gefördert werden Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
(Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig).

Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen.

Benjamin Franklin

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