Fördermöglichkeiten für Bayern
Wer wird gefördert?
Das Programm unterstützt:
Gefördert werden alle Einrichtungen und Unternehmen, die Beschäftigung fördern und eine soziale Eingliederung ermöglichen.
Zum Beispiel:
- Einrichtungen für allgemeine oder berufliche Bildung wie Bildungswerke, Hochschulen, Volkshochschulen und private Bildungsträger
- Nichtregierungsorganisationen (NRO), soziale Einrichtungen oder Sozialpartner wie Gewerkschaften
- Betriebsräte, Industrie- und Berufsverbände, Wohlfahrtsverbände
- Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Die Förderung ist beschränkt auf Projekte mit Durchführungsort in Bayern und auf Teilnehmer/-innen mit Wohnsitz oder Arbeitsort in Bayern.
Was wird gefördert?
Die Projektträger können eine ESF-Förderung mit folgenden Zielen beantragen:
- Qualifizierung von Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf
- berufliche Aus- und Weiterbildung
- Chancengleichheit für Frauen und Männer, Schaffung neuer Ausbildungsplätze
- Vernetzung von (Hoch-)Schulen und Unternehmen
- Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen und benachteiligten Menschen wie Menschen mit Migrationshintergrund
- Unterstützung von Schülerinnen und Schülern beim Erwerb eines Schulabschlusses und den Übergang in ein Ausbildungsverhältnis
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Antragstellerin/der Antragsteller hat einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der zuschussfähigen Ausgaben zu erbringen.
Die ESF-Förderung wird als Projektförderung mit Anteilsfinanzierung gewährt (in der Regel bis zu 45 % der förderfähigen Kosten), in der Regel können weiter bis zu 5 % der Kosten durch Landesmittel als Fehlbetragsfinanzierung gedeckt werden.
Der Eigenanteil des Projektträgers beträgt grundsätzlich 10 % der Projektträgerkosten.
Kofinanzierungsfähig sind:
- Teilnahmegebühren
- Beiträge von Unternehmen
- Freistellungskosten und Lohnfortzahlung
- Drittmittel
Was ist von der Förderung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind teilnehmende Beamte/-innen, Soldaten/-innen und Beschäftigte in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. der Landkreise, Bezirke, Städte, Gemeinden) sowie Beschäftigte aus Betrieben der öffentlichen Hand.
Dies gilt nicht bei Projekten:
- zur Vermittlung berufsspezifischer Fähigkeiten für Krankenpfleger/innen, Altenpfleger/innen und Altenhelfer/innen
- Ausbildungen im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes, schulische Ausbildungsgänge und Hochschulausbildungsgänge
- Beschäftigte des Bildungsanbieters der die Maßnahme durchführt
- Computergrundkurse (z. B. Grundlagen in Betriebssystemen, MS Office, MS Outlook oder in vergleichbarer Software anderer Anbieter)
- reine Fremdsprachenkurse ohne weitere berufliche Qualifikationsanteile
- Vorhaben, die vorrangig im Anwendungsbereich eines anderen EU-Strukturfonds (EFRE, ELER, EFF) bzw. in Programmen im Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“, in den EU-Bildungsprogrammen „Lebenslanges Lernen“ oder im ESF-Programm des Bundes gefördert werde
- Vorhaben, die aus Landes- oder Bundesmitteln vollständig gefördert werden
Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen.
Benjamin Franklin
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