Förder­­möglich­keiten­ für Berlin/ Branden­­burg

Wer wird gefördert?


Gefördert werden alle:

  • Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg
  • Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen)
  • Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg im Sinne von § 12 Abgabenordnung haben
  • rechtsfähige Vereine mit Vereinssitz im Land Brandenburg
  • öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Land Brandenburg 

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
  • Auszubildende und Studierende (Ausnahme: Beschäftigte, die berufsbegleitend studieren, wenn sonstige Fördervoraussetzungen erfüllt sind),
  • Selbstständige

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Teilnahme an einer individuellen arbeitsplatzunabhängigen beruflichen Weiterbildung - ausschließlich für Kurs- und Prüfungsgebühren.

Auch berufsabschlussbezogene Qualifizierungen und berufsbegleitende Studiengänge sind förderfähig, wenn keine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) möglich ist.

Förderfähig sind nur Ausgaben, die projektbezogen sind und keine wiederkehrende Weiterbildung darstellen, die durch Rechtsvorschriften der EU, des Bundes oder des Landes Brandenburg verbindlich vorgeschrieben ist, und die außerhalb bestehender nationaler Fördermöglichkeiten sowie Fördermöglichkeiten aus den Europäischen Fonds oder aus anderen europäischen Programmen entstehen.

Wie wird gefördert?

Die Weiterbildungsmaßnahme kann auf der Grundlage eines individuellen, arbeitsplatzunabhängigen Bildungsziels mit bis zu 70 % bzw. 90 % , bezuschusst werden.

  • Die Weiterbildungsausgaben müssen mindestens 1.000 € betragen.
  • Pro Bildungsscheck können bis max. 500 € p.P. und Jahr gefördert werden.
  • Die Bildungsmaßnahme muss spätestens am 31.03.2021 beendet sein.
  • Zuschuss für kleine Unternehmen: bis zu 70 %
  • Zuschuss für mittlere Unternehmen: bis zu 60 %
  • Zuschuss für große Unternehmen: bis zu 50 %
  • Zuschuss für Vereine mit wirtschaftlicher Tätigkeit: entsprechend Unternehmenseinstufung
  • Zuschuss für öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe: entsprechend Unternehmenseinstufung
  • Zuschuss für Vereine ohne wirtschaftliche Tätigkeit: bis zu 90 %

Was ist von der Förderung ausgeschlossen?

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • berufsabschlussbezogene Qualifikationen (Ausnahme s. Richtlinie Pkt. 4.7.2)
  • Angebote, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen. Weiterhin sind Schulungen zu Produkten ausgeschlossen, die bereits im Preis des Produktes inbegriffen sind oder die im Rahmen von Serviceverträgen verbindlich festgelegt sind.
  • Kurse, die dem Erwerb von Fahrerlaubnissen (ausgenommen Bedienberechtigungen) dienen, sowie Maßnahmen der Steuer-, Rechts- oder Unternehmensberatung.
  • Maßnahmen der individuellen Gesundheitsprävention, sowie Maßnahmen, die als Einzelunterricht durchgeführt werden.
  • Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (mit Ausnahme der Maßnahmen nach Nummer 2.2.3 und 2.3 der Richtlinie).
  • Auszubildende, Studierende (Ausnahme: Beschäftigte, die berufsbegleitend studieren, können nach Nummer 4.7.2 der Richtlinie gefördert werden, wenn die sonstigen Fördervoraussetzungen erfüllt sind).
  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft.
  • Zuwendungsempfänger/-innen als auch Maßnahmen, die Inhalte oder Methoden oder die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.
  • Zuwendungsempfänger/-innen als auch Maßnahmen, die menschenverachtendes, rassistisches, extremistisches oder sexistisches Gedankengut lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.
  • keine Förderung von Ausgaben für Verpflegung, Unterbringung, Kursmaterialien oder ähnliches

Hier finden Sie alle Informationen zu den Fördermöglichkeiten für Berlin/Brandenburg.

Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen.

Benjamin Franklin

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