Förder­möglich­keiten für Hessen

Wer wird gefördert?


Das Programm unterstützt:

  • sozialversicherungspflichtige Beschäftigte oder geringfügig Beschäftigte (längerfristige Anstellung, für die der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge zahlt)
  • Beschäftigte, die keinen beruflichen Abschluss haben oder eine Tätigkeit ausüben, für die sie keinen Berufsabschluss haben, wobei ein möglicher Abschluss in einem anderen beruflichen Bereich länger als 4 Jahre zurückliegen muss.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Hessen
  • Mindestalter 27 Jahre 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, die von einem zertifizierten Weiterbildungsanbieter angeboten werden und über Nachqualifizierungen zu einem anerkannten Berufsabschluss hinführen.

Eine Weiterbildungsmaßnahme im Sinne des Förderprogramms „Qualifizierungsscheck“ ist jede Maßnahme, die inhaltlich in sich abgeschlossen ist sowie einzeln gebucht und einzeln bezahlt wird. Es ist möglich, mehrere verschiedene Maßnahmen bei demselben Weiterbildungsanbieter zu bündeln und hierfür einen Qualifizierungsscheck einzusetzen. Voraussetzung ist, dass alle Maßnahmen zum Weiterbildungsziel passen. Sämtliche Maßnahmen müssen innerhalb der Gültigkeitsdauer des Qualifizierungsschecks (6 Monate nach der Ausstellung) begonnen werden. Maßgeblich ist dabei das auf dem Scheck aufgedruckte Datum. Im Falle des Beginns einer Qualifizierungsmaßnahme vor dem Ausstellungsdatum ist eine Förderung ausgeschlossen.

Auch die Förderung von Teilabschnitten auf dem Weg zu einer abschlussbezogenen Qualifizierung ist möglich. Eine Förderung ist nur in der aktuellen Tätigkeit möglich. Eine erneute Förderung ist erst nach der Abrechnung des vorherigen Qualifizierungsschecks möglich.

Förderfähig sind neben der Teilnahme- auch die  Prüfungsgebühren der Qualifizierung sowie vorbereitende Maßnahmen (z. B. die Feststellung praktischer Fertigkeiten), sofern sie vom Anbieter der Bildungsmaßnahmen mit einer Rechnung abgerechnet werden.

Wie wird gefördert?

Die Höchstfördersumme beträgt 4.000 € beziehungsweise 50 % der Teilnahme- und Prüfungsgebühren. Gebucht werden können auch Weiterbildungsmaßnahmen, die insgesamt mehr als 8.000 € kosten. In diesem Fall müssen dann  mehr als die Hälfte der Kosten selber  getragen werden, weil der Förderbetrag auf maximal 4.000 € begrenzt ist.

Gefördert werden Maßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000 €, die als Nachqualifizierung zu einem Berufsabschluss hinführen.

Bei einer einfachen Entfernung über 50 km zwischen Wohn- und Qualifizierungsort wird zusätzlich einmalig pro Qualifizierungsscheck eine Fahrtkostenpauschale von 105 € gezahlt.

Was ist von der Förderung ausgeschlossen?

Keinen Anspruch auf Förderung haben Beschäftigte im Öffentlichen Dienst oder in einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft. Zum Öffentlichen Dienst bzw. einer öffentlichen-rechtlichen Körperschaft gehören:

  • der Bund, die Länder und Kommunen
  • Kammern
  • Sparkassen
  • Einrichtungen in überwiegend kirchlicher Trägerschaft (mindestens 50 %)
  • Schulen
  • In der Regel Volkshochschulen
  • Fraktionen
  • Betriebe der Stadtverwaltung, die keine GmbH sind
  • Städtische Versorgungsunternehmen, die keine GmbH sind
  • Zweckverbände von Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Sonstige Körperschaften/Anstalten/Stiftungen des öffentlichen Rechts

Ausgeschlossen von der Förderung sind auch Beschäftigte in Unternehmen und Einrichtungen, die zu mindestens 50 % aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.

Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen.

Benjamin Franklin

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