Förder­­möglich­keiten für Mecklenburg-Vorpommern

Wer wird gefördert?


Gefördert werden natürliche Personen, die beabsichtigen, eine selbstständige Tätigkeit im Rahmen einer wirtschaftlichen Existenzgründung als Vollexistenz aufzunehmen.

Voraussetzungen:

  • antragstellende Personen muss ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben
  • die zukünftige Betriebsstätte muss sich  in Mecklenburg-Vorpommern befinden
  • Existenzgründer müssen durchgehend an der geförderten Maßnahme teilnehmen
  • Grundkurse müssen bei staatlich anerkannten Bildungsdienstleistern durchgeführt werden 

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Teilnahme von Bildungsscheckinhabern/-innen an Maßnahmen der Qualifizierung. Die Beratung und Begleitung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch einen/einer qualifizierten Unternehmensberater/-in. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:

  • ein Grundkurs mit 48 Stunden, u. a. zu den folgenden Themen:
  • allgemeine Grundlagen
  • Risikominimierung
  • Überblick über Steuern und Abgaben
  • Finanzierung und öffentliche Mittel
  • Unternehmensentwicklung
  • Aufbau und Grundlagen des Gründungskonzeptes
  • notwendige Verträge
  • Einführung in das Rechnungswesen
  • Unternehmerpersönlichkeit
  • Vorbereitung auf Kreditgespräche
  • Markterschließung
  • eine individuelle Beratung und Begleitung (max. 2 Tagewerke, bei innovativen/technologieorientierten Gründungen und Unternehmensnachfolgen max. 4 Tagewerke), wenn durch die Existenzgründerin/den Existenzgründer der Entwurf des Unternehmenskonzeptes vorgelegt wird und die Zielrichtung durch eine Beraterin/einen Berater definierbar ist.

Wie wird gefördert?

Für Qualifizierungen mit qualifizierter Teilnahmebescheinigung:

  • bis zu 50 % der Lehrgangskosten je Beschäftigten, maximal 500 € bei Weiterbildungskursen mit Teilnahmebescheinigung
  • bis zu 75 % der Lehrgangskosten je Beschäftigten, wenn die Voraussetzungen nach der De-minimis-Verordnung erfüllt sind (u. a. Nachweis der Beihilfen an alle verbundenen Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren), maximal 500 € bei Weiterbildungskursen mit Teilnahmebescheinigung

Für Qualifizierungen mit Abschlussorientierung oder Qualifizierungen mit Abschlusszertifikat oder anschlussfähige Teilqualifizierungen:

  • bis zu 50 % der Lehrgangskosten je Beschäftigten, maximal 3.000 €
  • bis zu 75 % der Lehrgangskosten je Beschäftigten, wenn die Voraussetzungen nach der Deminimis-Verordnung erfüllt sind (u. a. Nachweis der Beihilfe an alle verbundenen Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren), maximal 3.000 €

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80%, für Studierende bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen.

Benjamin Franklin

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