Fördermöglichkeiten für Mecklenburg-Vorpommern
Wer wird gefördert?
Gefördert werden natürliche Personen, die beabsichtigen, eine selbstständige Tätigkeit im Rahmen einer wirtschaftlichen Existenzgründung als Vollexistenz aufzunehmen.
Voraussetzungen:
- antragstellende Personen muss ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben
- die zukünftige Betriebsstätte muss sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden
- Existenzgründer müssen durchgehend an der geförderten Maßnahme teilnehmen
- Grundkurse müssen bei staatlich anerkannten Bildungsdienstleistern durchgeführt werden
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Teilnahme von Bildungsscheckinhabern/-innen an Maßnahmen der Qualifizierung. Die Beratung und Begleitung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch einen/einer qualifizierten Unternehmensberater/-in. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:
- ein Grundkurs mit 48 Stunden, u. a. zu den folgenden Themen:
- allgemeine Grundlagen
- Risikominimierung
- Überblick über Steuern und Abgaben
- Finanzierung und öffentliche Mittel
- Unternehmensentwicklung
- Aufbau und Grundlagen des Gründungskonzeptes
- notwendige Verträge
- Einführung in das Rechnungswesen
- Unternehmerpersönlichkeit
- Vorbereitung auf Kreditgespräche
- Markterschließung
- eine individuelle Beratung und Begleitung (max. 2 Tagewerke, bei innovativen/technologieorientierten Gründungen und Unternehmensnachfolgen max. 4 Tagewerke), wenn durch die Existenzgründerin/den Existenzgründer der Entwurf des Unternehmenskonzeptes vorgelegt wird und die Zielrichtung durch eine Beraterin/einen Berater definierbar ist.
Wie wird gefördert?
Für Qualifizierungen mit qualifizierter Teilnahmebescheinigung:
- bis zu 50 % der Lehrgangskosten je Beschäftigten, maximal 500 € bei Weiterbildungskursen mit Teilnahmebescheinigung
- bis zu 75 % der Lehrgangskosten je Beschäftigten, wenn die Voraussetzungen nach der De-minimis-Verordnung erfüllt sind (u. a. Nachweis der Beihilfen an alle verbundenen Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren), maximal 500 € bei Weiterbildungskursen mit Teilnahmebescheinigung
Für Qualifizierungen mit Abschlussorientierung oder Qualifizierungen mit Abschlusszertifikat oder anschlussfähige Teilqualifizierungen:
- bis zu 50 % der Lehrgangskosten je Beschäftigten, maximal 3.000 €
- bis zu 75 % der Lehrgangskosten je Beschäftigten, wenn die Voraussetzungen nach der Deminimis-Verordnung erfüllt sind (u. a. Nachweis der Beihilfe an alle verbundenen Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren), maximal 3.000 €
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80%, für Studierende bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen.
Benjamin Franklin
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