Förder­möglich­keiten für Nieder­sachsen

Wer wird gefördert?


Das Programm richtet sich an:

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen
  • sowie an Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber von kleinen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten

Was wird gefördert?

Förderfähig sind die Teilnahme- und Prüfungsgebühren für berufsbezogene Weiterbildungen sowie Personalkosten, die durch die weiterbildungsbedingte Freistellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen. Die Kurse müssen berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten vermitteln und mit einem Zertifikat abschließen.

Weitere Bedingungen: Die Kurse müssen in sich abgeschlossen und innerhalb von 36 Monaten beendet sein. Keinen Zuschuss gibt es für Reise-, Übernachtungs- oder Bewirtungskosten. 16

Wie wird gefördert?

Arbeitgeber erhalten maximal 50 % der Kursgebühren als Zuschuss. Die Mindestfördersumme beträgt 1.000 €. Der Arbeitgeber muss mindestens 10 % der Gesamtkosten selbst tragen. Anträge können Unternehmen fortlaufend bei der zuständigen Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) stellen. Die Anträge müssen sowohl online als auch in Papierform eingereicht werden.

Was ist von der Förderung ausgeschlossen?

Beschäftigte im Öffentlichen Dienst sind ausgeschlossen, es sei denn, sie arbeiten im Bereich der vorschulischen Erziehung oder der Altenpflege.

Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen.

Benjamin Franklin

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