Förder­möglich­keiten für das Saar­land

Wer wird gefördert?


Das Saarland fördert die Weiterbildungsaktivitäten von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen bis 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über Ihren Arbeitgeber eine berufliche Weiterbildung absolvieren wollen. Die Unternehmen müssen eine Betriebsstätte im Saarland haben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Seminare und Schulungen, deren Lerninhalte einen direkten Bezug zur ausgeübten Tätigkeit der Beschäftigten haben oder ihre beruflichen Kompetenzen vertiefen und erweitern. Die Kurse müssen in Präsenzform außerhalb des Arbeitgebers angeboten werden. 

Wie wird gefördert?

Der Weiterbildungszuschuss beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kurskosten, maximal aber 2.000 € pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter. Kurse unter 300 € werden nicht gefördert. Der Antrag auf Förderung muss durch den Arbeitgeber bis spätestens 15 Werktage vor Kursbeginn online bei der KdW-Servicestelle, der FITT gGmbH, gestellt werden.

Eine Buchung des Kurses vor Erhalt des Zuwendungsbescheides ist zwar nicht förderschädlich. Im Falle einer Ablehnung muss der Kurs jedoch vom Arbeitgeber oder vom Weiterbildungsinteressierten bezahlt werden.

Was ist von der Förderung ausgeschlossen?

Nicht förderfähig sind interne Schulungen oder Online-Kurse.

Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen.

Benjamin Franklin

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