Förder­möglich­keiten für Sachsen

Wer wird gefördert?


  • Antragsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Arbeitsverhältnis stehen und nicht arbeitslos gemeldet sind
  • Personen mit einem erhöhten Förderbedarf hinsichtlich der Beteiligung an beruflicher (Weiter-) Bildung
  • Beschäftigte
  • Auszubildende, Berufsfachschülerinnen und -schüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr)
  • andere Personengruppen, die (wieder) in das Erwerbsleben eintreten wollen, wie beispielsweise arbeitslose Nichtleistungsempfänger

Die nachfolgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Der Hauptwohnsitz des/der Beschäftigten ist in Sachsen
  • Die Weiterbildung kostet mindestens 650 €
  • Die Weiterbildung ist individuell. Sie muss nicht im Zusammenhang mit den Anforderungen des aktuellen Arbeitgebers oder der derzeitigen Aufgaben stehen

Betriebsbezogen:

  • Beschäftigte, Selbständige, Auszubildende, dual Studierende, Werkstudierende, Praktikantinnen und Praktikanten, Personen in Elternzeit, Arbeitslose mit einer Einstellungszusage

Die nachfolgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Das Unternehmen hat weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Der Hauptwohnsitz oder Arbeitsort der Teilnehmenden befindet sich im Freistaat
  • Das Unternehmen hat eine Niederlassung im Freistaat
  • Die Gesamtkosten der Weiterbildung liegen bei mind. 700 €
  • Für Azubis liegen die Weiterbildungskosten bei mind. 430 €
  • Weiterbildung erfolgt durch externe Dienstleister
  • Die öffentliche Hand ist mit nicht mehr als 25 % am Unternehmen beteiligt

Was wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben der individuell berufsbezogenen Bildung bzw. Weiterbildung zur Verbesserung der beruflich nutzbaren Kompetenzen bzw. Qualifikationen sowie der Steigerung der Beschäftigungschancen.

Wie wird gefördert?

Der reguläre Fördersatz entspricht 50 %. Der erhöhte Fördersatz von 70 % gilt für Unternehmen, die Auszubildende, Geringqualifizierte ohne Berufsabschluss oder ältere Beschäftigte ab 50 Jahre in eine Weiterbildung bei einem externen Bildungsanbieter senden. 

80 % der Kosten erhalten Wiedereinsteigende oder Berufsrückkehrende sowie arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldete Personen, bei denen kein Anspruch auf Leistungen nach SGB III besteht. Weiterhin Auszubildende, Berufsfachschüler/-innen (ab vollendetem 18. Lebensjahr) und geringfügig Beschäftigte mit einem Arbeitsentgelt das 450 € im Monat nicht übersteigt.

Bis zu 70 % der Kosten können Arbeitnehmer/-innen und Beschäftigte bis zu einem Bruttoeinkommen von 2.500 € erhalten. 

Für Arbeitnehmer und Beschäftigte mit einem Monatseinkommen von mehr als 2.500 € bis 4.000  €, beträgt die Förderhöhe bis zu 50 % 

Die Weiterbildung muss mind. 1.000 € kosten

Hinweis: Unternehmen, die in ihrem Haus eine Schulung für ihre Mitarbeiter/-innen durchführen, erhalten einen Fördersatz von 70 %, wenn alle Teilnehmer der genannten Zielgruppe angehören. Ansonsten beträgt der Fördersatz 50 %.

Was ist von der Förderung ausgeschlossen?

Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten keinen Weiterbildungsscheck. 

Von der Förderung ebenfalls ausgeschlossen sind Weiterbildungen, die freizeitorientierte Themen beinhalten und für die eine anderweitige öffentliche Förderung zur Verfügung steht (z. B. Aufstiegs-BAföG).

Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen.

Benjamin Franklin

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