Fördermöglichkeiten für Thüringen
Wer wird gefördert?
Gefördert werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Selbstständige
Voraussetzungen:
- Arbeitsort (Unternehmenssitz) in Thüringen
- Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss zwischen 20.000 € und 40.000 € (bei gemeinsam Veranlagenden zwischen 40.000 € und 80.000 €) liegen.
- Für Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen unter 20.000 € wird auf die Bildungsprämie des Bundes verwiesen.
Was wird gefördert?
Unterstützt wird die Teilnahme an beruflich veranlassten Weiterbildungsmaßnahmen, d. h. die Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten sowie praktischen Fertigkeiten für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Die Weiterbildung kann z.B. als Lehrgang, Seminar oder Fernunterricht durchgeführt werden (beispielsweise Sprachkurse oder EDV-Lehrgänge).
Wie wird gefördert?
Es können 50 % der Ausgaben für Teilnahme- und Prüfungsbeiträge gefördert werden, höchstens jedoch 500 € pro Kalenderjahr.
70 % der Ausgaben werden bei folgenden Personen gefördert:
- Antragsteller/-innen ab dem 45. Lebensjahr,
- Antragsteller/-innen, die nach Elternzeit oder Pflegezeit wieder in das Berufsleben einsteigen (auch während der Freistellung bzw. bis zu sechs Monate nach Wiedereinstieg),
- Ausbilder/-innen,
- Antragsteller/-innen, die einen Ausbildungslehrgang zur beruflichen Nachqualifizierung absolvieren möchten (der Lehrgang muss zur Externenprüfung für einen Berufsabschluss nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung führen).
- Weiterbildungsmaßnahmen, die über das Kalenderjahr hinausgehen, werden nur einmal bezuschusst.
Der Weiterbildungsscheck kann mehrfach beantragt werden.
Sollte die Fördergrenze von 500 € mit einer Maßnahme nicht erreicht werden, kann der restliche Zuschuss auch für eine weitere Weiterbildung im selben Kalenderjahr beansprucht werden.
Was ist von der Förderung ausgeschlossen?
Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind von der Förderung des Weiterbildungsschecks ausgeschlossen.
Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen.
Benjamin Franklin
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