Ein Mitglied scheidet aus dem Ausschuss aus, wenn
(1)
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das Mitglied nicht mehr Mitglied der Kammer ist;
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(2)
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gegen das Mitglied ein Berufs- oder Vertretungsverbot (§§ 150, 161a BRAO) verhängt worden ist;
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(3)
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das Mitglied seine Wählbarkeit aus den in den §§ 66 Nr. 2 und 3 BRAO angegebenen Gründen verloren hat;
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(4)
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das Mitglied das Amt niederlegt;
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(5)
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das Mitglied vom Vorstand der Kammer, für die es bestellt ist, abberufen wird.
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