Für das Fachgebiet Familienrecht sind nachzuweisen besondere Kenntnisse in den Bereichen:
1.
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materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer-, und Vollstreckungsrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft,
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2.
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familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,
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3.
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Internationales Privatrecht im Familienrecht,
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4.
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Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.
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