Für das Fachgebiet Gewerblicher Rechtsschutz sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1.
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Patent-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzrecht, einschließlich des Arbeitnehmererfindungsrechts, des Rechts der europäischen Patente und des europäischen Sortenschutzrechts,
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2.
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Designrecht, einschließlich des Rechts der europäischen Geschmacksmuster,
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3.
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Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen, einschließlich des Rechts der europäischen Marken,
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4.
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Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,
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5.
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Urheberrechtliche Bezüge des Gewerblichen Rechtsschutzes,
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6.
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Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.
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