Für das Fachgebiet Informationstechnologierecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1.
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Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,
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2.
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Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),
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3.
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Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
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4.
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Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien, einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,
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5.
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Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,
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6.
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Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich E-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
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7.
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Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,
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8.
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Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,
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9.
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Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
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