§ 14l Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht
Für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1.
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Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere
- a) Allgemeine Geschäftsbedingungen,
- b) Bankvertragsrecht,
- c) das Konto und dessen Sonderformen,
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2.
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Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft,
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3.
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Zahlungsverkehr, insbesondere
- a) Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr,
- b) EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking,
- c) Kreditkartengeschäft,
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4.
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sonstige Bankgeschäfte – insbesondere im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG – z.B. Pfandbriefgeschäft, Finanzkommissionsgeschäft, Depotgeschäft, Garantiegeschäft, Emissionsgeschäft, Konsortialgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft,
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5.
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Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht, insbesondere Wertpapierhandel, Investmentgeschäft, alternative Anlageformen, Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung,
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6.
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Factoring/Leasing,
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7.
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Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte,
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8.
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Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht,
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9.
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Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht,
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10.
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Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
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