Für das Fachgebiet Verwaltungsrecht sind nachzuweisen
1.
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besondere Kenntnisse in den Bereichen:
- a) allgemeines Verwaltungsrecht,
- b) Verfahrensrecht,
- c) Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung.
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2.
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besondere Kenntnisse in zwei Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts, von denen einer aus folgenden Gebieten gewählt sein muß:
- a) öffentliches Baurecht,
- b) Abgabenrecht, soweit die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte gegeben ist,
- c) Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerberecht, Handwerksrecht,
- Wirtschaftsförderungsrecht, Gaststättenrecht, Berg- und Energierecht),
- d) Umweltrecht (Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Wasserrecht, Natur- und
- Landschaftsschutzrecht),
- e) öffentliches Dienstrecht.
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