Auch in diesem Halbjahr haben wir wieder viele Seminare im Programm, die für Ihren diesjährigen Bildungsurlaub anerkannt sind. In Nordrhein-Westfalen muss zusätzlich zu dem Seminar auch der Seminaranbieter als „Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung“ nach § 10 ff. des AWbG anerkannt sein. Die DeutscheAnwaltAkademie hat diese Anerkennung im letzten Jahr erlangt, d. h. auch Arbeitnehmer aus NRW können grundsätzlich für Veranstaltungen der DeutschenAnwaltAkademie Bildungsurlaub bei ihrem Arbeitgeber beantragen.
Haben Sie noch Fragen zum Bildungsurlaub? Wenden Sie sich gerne an Assessorin Beatrice Wagner, die Sie unter 030 / 726153-121 erreichen.