Zielgruppe:
Rechtsanwälte und Mitarbeiter von Versicherungen, die auf dem Gebiet des Personenschadenersatzrechts tätig sind
Thema:
Im Seminar wird erörtert, welche Leistungen die Schadenersatzansprüche eines Verletzten vermindern können und worauf der Anwalt hierbei achten muss. Zudem wird auf die gesetzliche Unfallversicherung, Haftungsersetzung, Schadenabwicklung und auf den Abfindungsvergleich eingegangen.
Schwerpunkte:
* Welche Leistungen sind auf die Forderungen des unmittelbar Verletzten anzurechnen?
* Wie kann der Anwalt die finanziellen Einbußen des Mandanten gering halten?
* Auf welche Anträge hat der Anwalt hinzudringen?
* Wann fällt ein Personenschaden in die Zuständigkeit der Unfallversicherung?
* Beachtung von Hinweisen auf möglichen Unfallversicherungsschutz
* Konsequenzen der Zuständigkeit für die Regulierung von Personenschäden
* Haftungsersetzung: keine Personenansprüche gegen den Schädiger?
* Unterschiede, Wegeunfall/Arbeitsunfall/Unfall auf gemeinsamer Betriebsstätte
* Aussetzung des Prozesses wegen § 108 SGB VII, gestörte Gesamtschuld
* Schadenabwicklung, Abfindungsvergleich: Wie wirken sich die Drittleistungen aus?
Dozenten:
Dr. Michael Burmann, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Erfurt
Jürgen Jahnke, Rechtsanwalt, Prokurist, Abteilung Kraftfahrt, LVM Versicherung, Münster
Rostock
Freitag, 5. April 2019 * 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
(5 Vortragsstunden)
Radisson BLU Hotel * Fon 0381 / 375000
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 8. März 2019 * EZ/ÜF 165,- EUR
195,- EUR Mitglieder AG Verkehrsrecht/Rechtsanwälte bis 3 Jahre nach Zulassung/
Assessoren bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare
278,- EUR Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen * Arbeitsunterlagen * WertGarantie
Seminar der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins in Kooperation mit der DeutschenAnwaltAkademie
Wir empfehlen dieses Seminar zur Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO.