An wen richtet sich das Seminar?
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit erbrechtlichem Schwerpunkt, insbesondere Fachanwältinnen und Fachanwälte für Erbrecht
Worum geht es?
Die Testamentsvollstreckung ist für Anwältinnen und Anwälte ein juristisch ebenso interessantes wie auch haftungsträchtiges Tätigkeitsfeld. Dies gilt sowohl für die eigene Tätigkeit von Anwältinnen und Anwälten als Testamentsvollstrecker/-in, als auch wenn sie für und gegen Testamentsvollstrecker/-innen beratend und vertretend beauftragt werden. In diesem Seminar werden Ihnen die Grundlagen, aber auch Feinheiten der Testamentsvollstreckung praxisnah vermittelt sowie spezielle und aktuelle Fragestellungen erörtert.
Was sind die Schwerpunkte?
* Die rechtliche Stellung der Testamentsvollstreckerin/des Testamentsvollstreckers
* Anordnung und Beginn der Testamentsvollstreckung
* Aufgaben der Testamentsvollstreckerin/des Testamentsvollstreckers
* Verfahrensrechtliche Stellung der Testamentsvollstreckerin/des Testamentsvollstreckers
* Haftung der Testamentsvollstreckerin/des Testamentsvollstreckers
* Testamentsvollstreckung und Steuerrecht
* Die Vergütung der Testamentsvollstreckerin/des Testamentsvollstreckers
* Beendigung der Testamentsvollstreckung
Wer referiert?
Stephan Rißmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Berlin
Hamburg
Donnerstag, 15. April 2021, 9.00 Uhr bis Freitag, 16. April 2021, 18.00 Uhr
(15 Vortragsstunden)
InterCity Hotel Hamburg Dammtor-Messe * Fon 040 / 6000140
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 18. März 2021 * EZ/ÜF 124,- EUR
385,- EUR RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/
Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
495,- EUR Mitglieder Anwaltverein
545,- EUR Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen * Arbeitsessen * Arbeitsunterlagen * WertGarantie
Wir empfehlen dieses Seminar zur Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO.