An wen richtet sich das Seminar?
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Mandaten im Ausländerrecht, insbesondere Fachanwältinnen und Fachanwälte für Migrationsrecht
Worum geht es?
Familien werden im Ausländerrecht mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert. Je nach eigenem oder dem Status des Stammberechtigten erweitert oder verengt sich das Grundrecht aus Art. 6 GG zu einem weitgehend voraussetzungslosen Recht auf Nachzug oder einem anspruchsvollen, oft ermüdenden Hürdenlauf. So wenig überzeugend Vorgaben des Gesetzgebers und Entscheidungen der Gerichte zum Teil sind, ohne ihre Kenntnis kann kein Weg gefunden werden, den Nachzug gleichwohl zu ermöglichen. Dieses Ziel verfolgt das Seminar - im besten Interesse von Kindern, Eltern, Eheleuten und ihren Beratern/-innen.
Was sind die Schwerpunkte?
* Verliebt, verlobt, verheiratet - Probleme der Eheschließung, der Einreise zur Eheschließung und des Aufenthalts nach Eheschließung
* Nachzug zu unerkannt Deutschen
* Das Visumverfahren und Möglichkeiten des Absehens von der Nachholung
* § 36a AufenthG: Glücksspiel oder Mensch-ärgere-Dich?
* Eltern und Geschwisterkinder beim Familiennachzug zum UMF
* Eltern deutscher und anderer Unionsbürgerkinder
* Unionsbürger- und deutsche Kinder in Patchworkfamilien
* Eigenständige Aufenthaltsrechte - nicht für Kinder und Eltern?
* Visaverfahren, Wartezeiten und Rechtsschutzfragen
Wer referiert?
Thomas Oberhäuser, Rechtsanwalt, Ulm
Frankfurt a. M.
Donnerstag, 23. September 2021 * 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
(7,5 Vortragsstunden)
mainhaus Stadthotel * Fon 069 / 299060
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 12. August 2021 * EZ/ÜF 109,- EUR
235,- EUR RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/
Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
335,- EUR Mitglieder Anwaltverein
370,- EUR Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen * Arbeitsessen * Arbeitsunterlagen * WertGarantie
Wir empfehlen dieses Seminar zur Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO.