An wen richtet sich das Seminar?
Im Strafrecht tätige Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Strafverteidiger/-innen sowie Fachanwälte/-innen für Strafrecht
Worum geht es?
Das seit dem 01.07.2017 geltende Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung führte zu einer erheblichen Ausweitung der Einziehung von Taterträgen. Die aktuellen Entwicklungen und Auswirkungen werden gemeinsam mit den Kursteilnehmenden anhand praxisrelevanter Fälle erarbeitet. Dabei liegt der Schwerpunkt immer darauf, mögliche Angriffspunkte und Strategien für die Verteidigung aufzuzeigen. Die Kursteilnehmenden verstehen die Systematik des Rechts der Vermögensabschöpfung und sind in der Lage, ihre Mandanten/-innen gegen vorläufige Sicherungsmaßnahmen und Einziehungsentscheidungen sachgerecht zu verteidigen.
Was sind die Schwerpunkte?
* Materielles Recht der §§ 73 ff. StGB, insbesondere das "erlangte Etwas"
* Vorläufige Sicherungsmaßnahmen - Beschlagnahme (§§ 111b ff. StPO) und Vermögensarrest (§§ 111e ff. StPO)
* Neue Abschöpfungsmöglichkeiten, insbesondere die selbständige Einziehung nach § 76a StGB
* Grundzüge des Vollstreckungsverfahrens (§§ 459g ff. StPO)
* Grundzüge des Opferentschädigungsverfahrens
Wer referiert?
Dr. Martin Binns, Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg
Bitte beachten Sie die Seminarzeiten: 10:00 Uhr bis 12:45 Uhr und 14:00 Uhr 16:45 Uhr.
Mittwoch, 14. April 2021 * 10.00 Uhr bis 16.45 Uhr
(5 Vortragsstunden)
155,- EUR RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/
Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
260,- EUR Mitglieder Anwaltverein
285,- EUR Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Weitere Informationen zu technischen Voraussetzungen finden Sie auf www.anwaltakademie.de unter Online-Akademie/Hilfe Online-Seminare.
Wir empfehlen dieses Seminar zur Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO.