An wen richtet sich das Seminar?
Rechtsanwälte/-innen, Haupt- und Ehrenamtliche in der Beratungsarbeit mit Geflüchteten
Worum geht es?
Das Seminar bietet einen Überblick über alle Möglichkeiten der weiteren Aufenthaltssicherung nach negativem Abschluss des Asylerstverfahrens. Die Mandanten/-innen können damit bereits im noch laufenden Verfahren über weitere Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung und zielführende Maßnahmen beraten werden. Für die neuen Fachanwälte/-innen im Migrationsrecht bietet die Fortbildung eine vertiefte Bearbeitung der im Fachanwaltslehrgang bereits teilweise erörterten Fragestellungen.
Was sind die Schwerpunkte?
* Asylfolgeantrag, insbesondere krankheitsbedingte Abschiebungsverbote
* Duldungsgründe
* Familiäre Aufenthaltserlaubnis
* Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, § 25 Abs. 5 AufenthG
* Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende, § 25a AufenthG
* Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete, § 18a AufenthG
* Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration, § 25b AufenthG
* Ausbildungsduldung und Beschäftigungsduldung
* Aufenthaltserlaubnis über die Härtefallkommission, § 23a AufenthG
* Petition, politische Einflussnahme, Öffentlichkeitsarbeit
Wer referiert?
Petra Haubner, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Migrationsrecht, Passau
Vortragszeiten: 13.00 Uhr bis 15.45 Uhr und 16.15 Uhr bis 19.00 Uhr.
Freitag, 8. Oktober 2021 * 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr
(5 Vortragsstunden)
155,- EUR RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/
Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
260,- EUR Mitglieder Anwaltverein
285,- EUR Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Weitere Informationen zu technischen Voraussetzungen finden Sie auf www.anwaltakademie.de unter Online-Akademie/Hilfe Online-Seminare.
Wir empfehlen dieses Seminar zur Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO.