An wen richtet sich das Seminar?
Rechtsanwälte/-innen, die im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht aktiv verteidigen wollen und gleichzeitig ihre Kenntnisse vertiefen und aktualisieren wollen sowie Fachanwälte/-innen für Verkehrsrecht und Strafrecht
Worum geht es?
Die klassischen Verkehrsstraft- und Bußgeldtatbestände werden anhand aktueller Entwicklungen und neuerer praxisrelevanter Rechtsprechung vorgestellt. Dazu werden Verteidigungsstrategien bei Führerscheinentzug und Fahrverbot dargestellt.
Was sind die Schwerpunkte?
* Rechtsprechung zu den Tatbeständen: „infolge geistiger oder körperliche Mängel“, verbotene Fahrzeugrennen, Vorsatz und Fahrlässigkeit, der „Handy-Verstoß“, Beteiligung von Privatunternehmen, die Abwesenheitsverhandlung usw.
* Richtige Präsentation der Beweismittel vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zum Revisions- und Rechtsbeschwerdeverfahren
* Widerspruch und Beanstandung
* Vorstellung einzelner typischer Verfahrensrügen
* Die Zulassung der Rechtsbeschwerde
* Die Sprungrevision als ernsthafte Alternative zur Berufung
Wer referiert?
Carsten Staub, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, Mettmann
Vortragszeiten: 10.00 bis 12.45 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.45 Uhr
Donnerstag, 22. April 2021 * 10.00 Uhr bis 16.45 Uhr
(5 Vortragsstunden)
155,- EUR RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/
Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
260,- EUR Mitglieder Anwaltverein
285,- EUR Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Weitere Informationen zu technischen Voraussetzungen finden Sie auf www.anwaltakademie.de unter Online-Akademie/Hilfe Online-Seminare.
Wir empfehlen dieses Seminar zur Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO.