An wen richtet sich das Seminar?
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen für Handels- und Gesellschaftsrecht, ferner angesprochen sind Insolvenzverwalter/-innen.
Worum geht es?
Das Seminar gibt einen Überblick über die neuere Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften. Informiert wird über aktuelle und praxisrelevante Entscheidungen des Senats vom stellvertretenden Senatsvorsitzenden aus erster Hand. Änderungen im Hinblick auf neue Entscheidungen bleiben vorbehalten.
Was sind die Schwerpunkte?
* Geschäftsleitung, insbesondere Vertretung der Gesellschaft und Anstellungsverhältnis
* Organhaftung
* Zahlungen nach Insolvenzreife
* Register und Notar/-in
* Gesellschafterliste, insbesondere Legitimationswirkung
* Kaduzierung
* Kapitalaufbringung, insbesondere Rechtsschutz bei Bezugsrechtsausschluss
* Beschlussanfechtung, Ladungsmängel
* Insolvenz und Fortsetzung aus der Insolvenz
* Liquidation
* Statusverfahren
Wer referiert?
Manfred Born, Richter am BGH, stellvertretender Vorsitzender des II. Zivilsenats, Karlsruhe
Freitag, 30. April 2021 * 10.00 Uhr bis 12.45 Uhr
(2,5 Vortragsstunden)
95,- EUR RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/
Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
125,- EUR Mitglieder Anwaltverein
135,- EUR Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Weitere Informationen zu technischen Voraussetzungen finden Sie auf www.anwaltakademie.de unter Online-Akademie/Hilfe Online-Seminare.
Wir empfehlen dieses Seminar zur Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO.