An wen richtet sich das Seminar?
Führungskräfte und Bankmitarbeiter/-innen aus Kreditabteilungen, insbesondere auch Intensive Care- und Work-out-Abteilungen, Rechtsanwälte/-innen und Unternehmensberater/-innen aus der insolvenznahen Beratung
Worum geht es?
Anhand verschiedener Fallbeispiele wird aufgezeigt, wie haftungsbegründend in Krisennähe oder in der Krise bis hin zur Antragsvorbereitung gearbeitet wird. Risikofelder werden benannt. So ist beispielsweise das von vielen Banken im Vorfeld des sog. ESUG-Verfahrens (Schutzschirm, Eigenverwaltung, durch Gläubiger bestimmte Verwalterwahl) eingeforderte "Nichtgespräch" zur Mitwirkung verheerend: Bankmitarbeiter/-innen verstoßen gegen eine Vielzahl von Vorschriften, Berater/-innen verletzen ggf. ihre Mandatspflichten. Obwohl Haftungsurteile mit oftmals existenziellen Summen zunehmen, wird die Haftung in der Krise weiterhin verkannt. Aus Bankkonsortien resultierende Anfechtungsrisiken sind nahezu unbekannt.
Was sind die Schwerpunkte?
* Anfechtungsrisiken aus Konsortialkrediten
* Haftung von Bankmitarbeitern/-innen und Beratern/-innen in der Krise
* Das Nichtgespräch als sicherer Weg in die Haftung und Anfechtung
Wer referiert?
Martin Lambrecht, Rechtsanwalt, Dipl.-Kaufmann, Dipl.-Volkswirt, Insolvenzverwalter, Düsseldorf
Prof. Dr. Frank Reinhardt, Steuerberater, vereid. Buchprüfer, Fachberater f. Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.), Isernhagen
Frankfurt a. M.
Donnerstag, 1. Juli 2021 * 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
(7,5 Vortragsstunden)
relexa Hotel * Fon 069 / 957780
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 3. Juni 2021 * EZ/ÜF 122,- EUR
385,- EUR Mitglieder Anwaltverein
425,- EUR Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen * Arbeitsessen * Arbeitsunterlagen * WertGarantie
Wir empfehlen dieses Seminar zur Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO.