An wen richtet sich das Seminar?
Das Seminar richtet sich an Anwälte/-innen, die Ihre Kenntnisse im Versicherungsrecht vertiefen möchten, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Versicherungsrecht sowie an Juristen/-innen, die in Versicherungsunternehmen tätig sind.
Worum geht es?
Die mit der Umsetzung der 1. EU-Vermittlerrichtlinie eingeführte Haftungsnorm des § 63 VVG bezieht sich lediglich auf einen Ausschnitt der Pflichten der Versicherungsvermittlerin/des Versicherungsvermittlers. Gegenstand der Darstellungen soll daher nicht nur die gesetzlich normierte Haftung der Versicherungsvermittlerin/des Versicherungsvermittlers sein, sondern es sollen auch die weiteren Haftungstatbestände anhand von konkreten Beispielen aus der täglichen Anwaltspraxis beleuchtet werden. Darüber hinaus wird über die ersten Auswirkungen der 2. EU-Vermittlerrichtlinie (IDD) berichtet.
Was sind die Schwerpunkte?
* Abgrenzung zwischen den Vermittlertypen
* Pflichten der Vermittlertypen
* Bedeutung des Beratungsprotokolls
* Rechtsfolgen bei Pflichtverstößen
* Haftungsbeschränkungen
* Versicherungsschutz der Versicherungsvermittlerin/des Versicherungsvermittlers
* Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung der Versicherungsvermittlerin/des Versicherungsvermittlers
Wer referiert?
Oliver Meixner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Hamburg
Vortragszeiten: jeweils 16.00 Uhr bis 18.45 Uhr
Dienstag, 22. Juni 2021, 16.00 Uhr bis Donnerstag, 24. Juni 2021, 18.45 Uhr
(7,5 Vortragsstunden)
235,- EUR RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/
Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
335,- EUR Mitglieder Anwaltverein
370,- EUR Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Weitere Informationen zu technischen Voraussetzungen finden Sie auf www.anwaltakademie.de unter Online-Akademie/Hilfe Online-Seminare.
Wir empfehlen dieses Seminar zur Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO.