An wen richtet sich das Seminar?
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, die im Architektenrecht beratend oder forensisch tätig werden wollen. Es umfasst das Architektenvertrags-, Architektenhonorar- und Architektenhaftungsrecht.
Worum geht es?
Anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung und praktischer Fallbeispiele werden die Grundlagen für die Gestaltung von Architektenverträgen sowie die notwendigen Grundkenntnisse für die Vorbereitung und Durchführung von Honorar- und Haftungsprozessen vermittelt.
Was sind die Schwerpunkte?
* Rechtsnatur des Architektenvertrages
* Akquisitionsphase: konkludenter Vertragsabschluss, Kostenlosigkeit und Unverbindlichkeit der Tätigkeit der Architektin/des Architekten
* Haftung der Architektin/des Architekten für fehlerhafte Planung und Überwachung
* Haftungsrisiko Bausummenüberschreitung
* Haftungsrisiko Genehmigungsfähigkeit
* Haftungsrisiko Beratungspflichten
* Die neue HOAI 2020
* Komponenten der Abrechnung, insbesondere Kostenberechnungsmodell, Honorarvereinbarungen
* Abschlagsrechnungen, Schlussrechnung
* Fälligkeitsvoraussetzungen und Verjährung
Wer referiert?
Prof. Dr. Ulrich Locher, Rechtsanwalt, Reutlingen
Dr. Alexander Zahn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Dipl.-Betriebswirt (BA), Reutlingen
Frankfurt a. M.
Freitag, 2. Juli 2021 * 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
(7,5 Vortragsstunden)
Mercure Hotel & Residenz Frankfurt Messe * Fon 069 / 79260
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 4. Juni 2021 * EZ/ÜF 112,- EUR
235,- EUR RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/
Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
335,- EUR Mitglieder Anwaltverein
370,- EUR Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen * Arbeitsessen * Arbeitsunterlagen * WertGarantie
Wir empfehlen dieses Seminar zur Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO.