An wen richtet sich das Seminar?
Justiziare/-innen, Mitarbeiter/-innen in Rechtsabteilungen von Medienunternehmen sowie deren Geschäftsführer/-innen, Künstlermanager/-innen und Rechtsanwälte/-innen
Worum geht es?
Musik als Produkt ist im Verhältnis zwischen Kreativen und der auswertenden Musikindustrie durch viele rechtliche Aspekte und eine komplexe Vertragsstruktur gekennzeichnet. Es werden das Musikverlagswesen, die Tonträgerindustrie, die verschiedenen Auswertungs- und Verdienstmöglichkeiten bei der Auswertung von Musik sowie Rolle und Aufgabe der Verwertungsgesellschaften GEMA und GVL dargestellt. Zur GEMA erfolgt eine besondere Berücksichtigung der Auswirkungen der rechtskräftigen Entscheidung des Kammergerichts Berlin zum Verlegeranteil.
Was sind die Schwerpunkte?
* Künstlerexklusivvertrag, Produzentenvertrag, Bandübernahme- und Labelvertrag
* Autorenexklusivvertrag, Editions- und Co-Verlagsvertrag, GEMA Berechtigungsvertrag
* Veranschaulichung der spezifischen Sichtweisen der Vertragspartner auf einige Schlüsselabreden
* Unterschiedliche wirtschaftliche Perspektiven von Künstlern/-innen, Autoren/-innen und Verwertern/-innen
* Sich ändernde Verhandlungsmacht einer Vertragspartei
* Interessen/Zielrichtungen bei der Ausarbeitung bzw. Nachverhandlung eines Vertrags
* Kennen bzw. Erkennen dieser unterschiedlichen Interessenlagen
Wer referiert?
Albrecht Klutmann, Rechtsanwalt, Leiter Rechtsabteilung Deutsche Grammophongesellschaft mbH, Berlin
Christopher Mueller, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, München
Vortragszeiten: 9.00 Uhr bis 13.15 Uhr und 14.15 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag, 4. November 2021 * 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
(7,5 Vortragsstunden)
390,- EUR Mitglieder Anwaltverein/FORUM Junge Anwaltschaft/GRUR/VPP/
epi/INGRES/AIPPI und Patentanwälte/-innen
430,- EUR Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Weitere Informationen zu technischen Voraussetzungen finden Sie auf www.anwaltakademie.de unter Online-Akademie/Hilfe Online-Seminare.
In Kooperation mit GRUR, VPP, epi, INGRES und Patentanwaltskammer
Wir empfehlen dieses Seminar zur Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO.