An wen richtet sich das Seminar?
Rechtsanwälte/-innen, Patentanwälte/-innen und Juristen/-innen in Unternehmen, Mitarbeiter/-innen in Rechts- und Patentabteilungen, Führungskräfte in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen
Worum geht es?
Dieses Seminar vermittelt Ihnen die Systematik und die Grundzüge des Deutschen Arbeitnehmererfindungsrechts, so dass Sie Fehler und Rechtsverluste im Zusammenhang mit der Zuordnung und Vergütung von Erfindungen vermeiden. Sie erhalten wertvolle Hinweise und aktuelle Erfahrungsberichte aus der Praxis zur effizienten Administration von Erfindungen in Ihrem Unternehmen oder der Hochschule zur Vermeidung von Fallstricken und Fallen des Arbeitnehmererfindungsgesetzes (ArbnErfG) und zur Streitvermeidung/Streitbeilegung.
Was sind die Schwerpunkte?
* Zuordnung von und Zugriff auf schöpferische/erfinderische Leistungen im Arbeitsverhältnis, persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich des ArbnErfG
* Diensterfindungen, freie Erfindungen, Verbesserungsvorschläge, betriebsgeheime Erfindungen
* Was tun mit Erfindungsmeldungen (Inanspruchnahme, Freigabe), Rechtsfolgen der Meldung und der Inanspruchnahme
* Arbeitnehmererfindervergütung, vergütungspflichtige Nutzungen von Diensterfindungen, Ermittlung des Erfindungswertes und des individuellen Anteilsfaktors
* Besonderheiten bei Erfindungen an Hochschulen
* Schiedsstellenverfahren/streitige Verfahren
Wer referiert?
Prof. Dr. Kurt Bartenbach, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Gewerblichen Rechtsschutz, Köln
Peter Karge, Patentanwalt, Dipl.-Ing., European Patent Attorney, Berlin
München
Freitag, 29. Oktober 2021 * 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
(7,5 Vortragsstunden)
Leonardo Hotel Munich Arabellapark * Fon 089 / 927980
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 1. Oktober 2021 * EZ/ÜF 114,- EUR
475,- EUR Mitglieder Anwaltverein/FORUM Junge Anwaltschaft/GRUR/VPP/
epi/INGRES/AIPPI und Patentanwälte/-innen
515,- EUR Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen * Arbeitsessen * Arbeitsunterlagen * WertGarantie
In Kooperation mit GRUR, VPP, epi, INGRES und Patentanwaltskammer
Wir empfehlen dieses Seminar zur Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO.