An wen richtet sich das Seminar?
Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen für Bau- und Architektenrecht, die zu den speziellen Themen der Nachträge sowohl Planer als auch Auftraggeber beraten
Worum geht es?
Im Seminar werden Grundlagen aber auch Spezialfragen zu Nachtragshonoraren für Architekten- und Ingenieure/-innen und die hierzu ergangene Rechtsprechung besprochen.
Was sind die Schwerpunkte?
* Nachtragsvereinbarungen: Form und Zeitpunkt des Abschlusses
* Änderung der Leistung durch Vereinbarung
* Änderung der Leistung durch einseitige Anordnung seitens des Bauherrn
* Nachträge ohne Nachtragsvereinbarung unter Berücksichtigung des § 650c Abs.2, der HOAI und der gesetzlichen Regelung: Ansprüche bei Bauzeitveränderung, Ansprüche bei Veränderung der anrechenbaren Kosten, Ansprüche bei zusätzlichen/geänderten Leistungen
* Darstellung der Auswirkungen der HOAI 2020
Wer referiert?
Dr. Alexander Zahn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Dipl.-Betriebswirt (BA), Reutlingen
Donnerstag, 17. Juni 2021 * 15.00 Uhr bis 17.45 Uhr
(2,5 Vortragsstunden)
95,- EUR RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/
Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
125,- EUR Mitglieder Anwaltverein
135,- EUR Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Weitere Informationen zu technischen Voraussetzungen finden Sie auf www.anwaltakademie.de unter Online-Akademie/Hilfe Online-Seminare.
Wir empfehlen dieses Seminar zur Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO.