10. Deutscher IT-Rechtstag – Präsenz
Der IT-Rechtstag ist eine Hybrid-Veranstaltung, d. h. er findet sowohl als Präsenz- als auch als Online-Veranstaltung statt. Wenn Sie lieber online teilnehmen möchten, klicken Sie bitte hier.
Berlin | Donnerstag, 27. April 2023, 10:00 Uhr bis Freitag, 28. April 2023, 17:15 Uhr (10 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 52804-23_PRÄ
Die DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) und die Deutsche Anwaltakademie bieten mit dem Deutschen IT-Rechtstag ein Forum für den fachlichen Austausch rund um das Informationstechnologierecht. Angesprochen sind Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen für IT-Recht, Juristen/-innen aus Unternehmen, Ministerien und Verbänden sowie IT-Verantwortliche. Der IT-Rechtstag findet auch im kommenden Jahr wieder als Hybrid-Veranstaltung statt.
Weitere Informationen finden Sie in Kürze auf dieser Seite.
Karsten U. Bartels, LL.M., Rechtsanwalt, Vorsitzender der AG IT-Recht (davit) im DAV, Berlin
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 030 / 7407430
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 29. März 2023 • EZ/ÜF155,- €
Was kostet die Teilnahme?
- 498 € Mitglieder Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV /davit
- 554 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsessen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie
Die Veranstalter danken für die Unterstützung der Zeitschriften „Computer und Recht“ und „IT-Rechts-Berater“ des Verlags Dr. Otto Schmidt sowie der Zeitschriften „MMR“ und „ZD“ des Verlags C. H. Beck.
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