10. Deutscher IT-Rechtstag – Präsenz
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Achtung: Es sind nur noch wenig Plätze frei. Sichern Sie sich jetzt Ihre Teilnahme!
Der IT-Rechtstag ist eine Hybrid-Veranstaltung, d. h. er findet sowohl als Präsenz- als auch als Online-Veranstaltung statt. Wenn Sie lieber online teilnehmen möchten, klicken Sie bitte hier.
Berlin | Donnerstag, 27. April 2023, 10:00 Uhr bis Freitag, 28. April 2023, 17:15 Uhr (10 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 52804-23_PRÄ
Die DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) und die Deutsche Anwaltakademie bieten mit dem Deutschen IT-Rechtstag ein Forum für den fachlichen Austausch rund um das Informationstechnologierecht. Angesprochen sind Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen für IT-Recht, Juristen/-innen aus Unternehmen, Ministerien und Verbänden sowie IT-Verantwortliche. Der IT-Rechtstag findet auch im kommenden Jahr wieder als Hybrid-Veranstaltung statt.
Weitere Informationen finden Sie in Kürze auf dieser Seite.
Karsten U. Bartels, LL.M., Rechtsanwalt, Vorsitzender der AG IT-Recht (davit) im DAV, Berlin
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Wer referiert?
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Informationstechnologierecht und Vergaberecht, München
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Justiziar Heise Medien, Hannover
Rechtsanwältin, Hannover
Rechtsanwältin, München
Symbiolab GmbH, Berlin
Berater für Informationssicherheit und Datenschutz, Gevelsberg
Wo findet das Seminar statt?
Steigenberger Hotel am Kanzleramt, Ella-Trebe-Straße 5, 10557 Berlin
Route bei Google Maps planen
Telefon: 030 / 7407430
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begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 29. März 2023 • EZ/ÜF155,- €
Was kostet die Teilnahme?
- 498 € Mitglieder Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV /davit
- 554 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsessen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie