Abnahme und Gewährleistungsrecht im Bauvertrag
Frankfurt a. M. | Freitag, 30. September 2022 · 09:00 Uhr - 14:30 Uhr
Veranstaltungs-Nr. 11159-22
Das Seminar richtet sich an baurechtliche Praktiker/-innen, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Bau- und Architektenrecht.
Die Abnahme ist eines der zentralen Elemente in jedem Bauvertrag. Dargestellt werden die verschiedenen Formen der Abnahme und ihre Voraussetzungen in den jeweiligen Vertragstypen. Dieser Block berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung und behandelt selbstverständlich die Neuerungen durch das Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts zum 01.01.2018. Es werden Handlungsmöglichkeiten für die Kautelar- und die Prozesspraxis aufgezeigt.
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Abnahme: die Abnahme im BGB- und VOB/B-Vertrag, die Abnahmeformen, die Abnahme nach Kündigung, die Teilabnahme
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Gewährleistungsrecht: der Mangelbegriff im Bauvertrag, die Gewährleistungsrecht der §§ 634 ff BGB, gewährleistungstypische Einwendungen
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 069 / 2992520
- 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 252 € Mitglieder Anwaltverein
- 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie
Abnahme und Gewährleistungsrecht im Bauvertrag
Seminarpaket
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