Abnahme und Gewährleistungsrecht im Bauvertrag
Frankfurt a. M. | Freitag, 30. September 2022 • 09:00 - 14:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71156-22_3
Das Seminar richtet sich an baurechtliche Praktiker/-innen, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Bau- und Architektenrecht.
Die Abnahme ist eines der zentralen Elemente in jedem Bauvertrag. Dargestellt werden die verschiedenen Formen der Abnahme und ihre Voraussetzungen in den jeweiligen Vertragstypen. Dieser Block berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung und behandelt selbstverständlich die Neuerungen durch das Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts zum 01.01.2018. Es werden Handlungsmöglichkeiten für die Kautelar- und die Prozesspraxis aufgezeigt.
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Abnahme: die Abnahme im BGB- und VOB/B-Vertrag, die Abnahmeformen, die Abnahme nach Kündigung, die Teilabnahme
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Gewährleistungsrecht: der Mangelbegriff im Bauvertrag, die Gewährleistungsrecht der §§ 634 ff BGB, gewährleistungstypische Einwendungen
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 069 / 2992520
Was kostet die Teilnahme?
- 181 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 272 € Mitglieder Anwaltverein
- 302 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie
Seminarpaket Dieses Seminar ist Teil eines Seminarpakets: Besuchen Sie auch die anderen Blöcke des Pakets und profitieren Sie von einer rabattierten Teilnahmegebühr!
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