Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Verkehrsstrafrecht und zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten

Wann findet das Seminar statt?

Dortmund | Samstag, 04. März 2023 • 09:00 - 14:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72305-23_3

An wen richtet sich das Seminar?
Strafverteidiger/-innen, Rechtsanwälte/-innen mit Erfahrung im Strafrecht, insbesondere Fachanwälte/-innen für Verkehrsrecht oder Strafrecht
Worum geht es?
Es wird der aktuelle Stand der Rechtsprechung zum Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht dargestellt. Praktisch wichtige Fragestellungen aus Sicht der Verteidigung werden vertieft und Ansätze für eine aktive Verteidigung besprochen. Praktisch bedeutsame Schnittstellen zum Recht der Ordnungswidrigkeiten und zum Verfahrensrecht werden dabei ebenfalls behandelt.
Was sind die Schwerpunkte?
  • Aktuelle Entscheidungen des BGH sowie der Oberlandesgerichte
  • Aktuelle Fälle zum "Kernbereich": §§ 69, 142, 315b, 315c, 315d, 315f, 316 StGB
  • Vorsätzliche und fahrlässige Körperverletzung bzw. Tötung im Straßenverkehr (u. a. "Raserfälle"; Einziehung von Kfz)
  • Einzelfragen, z. B. Einführung von Messunterlagen in die Hauptverhandlung (Einsichtsrecht) und Rechtsmittel, insb. Rechtsbeschwerde
  • Weitere interessante Fallkonstellationen aus Sicht der Verteidigung

Wer referiert?

Foto: Prof. Dr. Holger Niehaus
Richter am LG, Düsseldorf

Wo findet das Seminar statt?

Mercure Hotel Dortmund Messe & Kongress, Strobelallee 41, 44139 Dortmund
Route bei Google Maps planen
Telefon: 0231 / 1204245
Exklusiv für Teilnehmende
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 3. Februar 2023 • EZ/ÜF 125,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 181 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 272 € Mitglieder Anwaltverein
  • 302 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie

Seminarpaket

Persönliche Beratung
Ronja Lange