Aktuelles zum Lieferkettengesetz (LkSG)
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Achtung: Alle Plätze sind momentan ausgebucht.
Online | Freitag, 02. Dezember 2022 • 15:00 - 17:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61669-22
Das Seminar richtet sich an Juristen/-innen in Kanzleien oder Rechtsabteilungen, die mit der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) befasst sind und/oder sich für die entsprechenden Entwicklungen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt auf EU Ebene interessieren.
- Vergleich deutsches Gesetz und Richtlinienvorschlag der EU
- Zu erwartende Auswirkungen des EU Vorhabens auf deutsche Unternehmen
- Anwendungsbereich des LkSG – die viel diskutierten Fragen im Konzern
- Einbettung in die Konzern-Compliance
- Umsetzung der neun wesentlichen Sorgfaltspflichten (Risikomanagement, Menschenrechtsbeauftragte, Risikoanalyse, Grundsatzerklärung, Prävention, Abhilfe, Beschwerdeverfahren, Umsetzung mittelbare Zulieferer, Dokumentation/Bericht)
- Praktische Ansätze für Gapanalyse und Risikoanalyse
- Lessons learned und best practice aus der Umsetzung großer Unternehmen
- Auswirkungen auf kleinere Unternehmen als Zulieferer
- Relevante Einzelfragen
- Unternehmen, verbundene Unternehmen, konzernangehörige Gesellschaften, Obergesellschaften, bestimmender Einfluss, Zurechnung von Mitarbeitern
- Eigener Geschäftsbereich, unmittelbarer Zulieferer, mittelbarer Zulieferer
- Erforderlichkeit in der Lieferkette, Notwendigkeit für Dienstleistungen und Produktherstellung
- Angemessenheit
- Bemühenspflichten und Erfolgspflichten
- Haftung und Sanktionen
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Wer referiert?
Rechtsanwalt, München
Wo findet das Seminar statt?
Adobe, Online
Was kostet die Teilnahme?
- 84 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 126 € Mitglieder Anwaltverein
- 140 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download