Arbeitnehmererfindungsrecht
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
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Online | Freitag, 04. November 2022 • 09:00 - 18:00 Uhr (7,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61559-22
Rechtsanwälte/-innen, Patentanwälte/-innen und Juristen/-innen in Unternehmen, Mitarbeiter/-innen in Rechts- und Patentabteilungen, Führungskräfte in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen
Dieses Seminar vermittelt Ihnen die Systematik und die Grundzüge des Deutschen Arbeitnehmererfindungsrechts, so dass Sie Fehler und Rechtsverluste im Zusammenhang mit der Zuordnung und Vergütung von Erfindungen vermeiden. Sie erhalten wertvolle Hinweise und aktuelle Erfahrungsberichte aus der Praxis zur effizienten Administration von Erfindungen in Ihrem Unternehmen oder der Hochschule zur Vermeidung von Fallstricken und Fallen des Arbeitnehmererfindungsgesetzes (ArbnErfG) und zur Streitvermeidung/Streitbeilegung.
- Zuordnung von und Zugriff auf schöpferische/erfinderische Leistungen im Arbeitsverhältnis, persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich des ArbnErfG
- Diensterfindungen, freie Erfindungen, Verbesserungsvorschläge, betriebsgeheime Erfindungen
- Was tun mit Erfindungsmeldungen (Inanspruchnahme, Freigabe), Rechtsfolgen der Meldung und der Inanspruchnahme
- Arbeitnehmererfindervergütung, vergütungspflichtige Nutzungen von Diensterfindungen, Ermittlung des Erfindungswertes und des individuellen Anteilsfaktors
- Besonderheiten bei Erfindungen an Hochschulen
- Schiedsstellenverfahren/streitige Verfahren
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Wer referiert?
European Patent Attorney, Dipl.-Ing., European Patent Attorney, Deutscher Patentanwalt, Berlin
Wo findet das Seminar statt?
Zoom, Online
Was kostet die Teilnahme?
- 261 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 391 € Mitglieder Anwaltverein
- 391 € Mitglieder GRUR/VPP/epi/INGRES/AIPPI und Patentanwälte/-innen
- 435 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download
In Kooperation mit GRUR, VPP, epi, INGRES und Patentanwaltskammer