Auftragsverarbeitung und Joint Control

Wann findet das Seminar statt?

Online | Donnerstag, 28. September 2023 • 10:00 - 16:15 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62858-23

An wen richtet sich das Seminar?

Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für IT-Recht und Unternehmensjuristen/-innen, auch in öffentlichen Einrichtungen

Worum geht es?

Alle deutschen Unternehmen sowie andere private und öffentliche Organisationen sind rechtlich verpflichtet, ihre IT-Infrastruktur zu schützen. In den letzten Jahren haben sich die – schwer überschaubaren und auf diverse Gesetze verteilten – rechtlichen Vorgaben zunehmend erweitert. Nicht nur Betreibende sog. kritischer Infrastrukturen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung dramatische Folgen für die öffentliche Ordnung hätte, sondern auch Betreibende einfacher Webseiten müssen erhöhte Sicherheitsstandards gewährleisten. Der jetzige Rechtsrahmen wird überdies durch neue EU-Regelungen in Kürze deutlich erweitert werden.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Haftungsrisiken bei mangelhafter IT-Sicherheit

  • IT-Sicherheitsvorgaben der Datenschutz-Grundverordnung

  • Vorgaben des IT-Sicherheitsgesetzes (2.0)

  • Vorgaben des TTDSG und des TKG sowie weiterer Spezialgesetze

  • Neue EU-Regelungen (zB NIS2)

  • Wann sind technische und organisatorische Maßnahmen „geeignet“ und „angemessen“?

  • Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Anonymisierung, Business Continuity

  • Cyberangriffe und Gegenmaßnahmen

Wann fndet der Vortrag statt?

10:00 bis 15:45 Uhr und 13:30 bis 16:15 Uhr

Wer referiert?

Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht, München

Was kostet die Teilnahme?

  • 193 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 290 € Mitglieder Anwaltverein
  • 322 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

In Kooperation mit der Zeitschrift "Computer und Recht"

Auftragsverarbeitung und Joint Control

Persönliche Beratung
Nicola Fitzlaff