Auftragsverarbeitung und Joint Control
Online | Donnerstag, 28. September 2023 • 10:00 - 16:15 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62858-23
Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für IT-Recht und Unternehmensjuristen/-innen, auch in öffentlichen Einrichtungen
Alle deutschen Unternehmen sowie andere private und öffentliche Organisationen sind rechtlich verpflichtet, ihre IT-Infrastruktur zu schützen. In den letzten Jahren haben sich die – schwer überschaubaren und auf diverse Gesetze verteilten – rechtlichen Vorgaben zunehmend erweitert. Nicht nur Betreibende sog. kritischer Infrastrukturen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung dramatische Folgen für die öffentliche Ordnung hätte, sondern auch Betreibende einfacher Webseiten müssen erhöhte Sicherheitsstandards gewährleisten. Der jetzige Rechtsrahmen wird überdies durch neue EU-Regelungen in Kürze deutlich erweitert werden.
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Haftungsrisiken bei mangelhafter IT-Sicherheit
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IT-Sicherheitsvorgaben der Datenschutz-Grundverordnung
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Vorgaben des IT-Sicherheitsgesetzes (2.0)
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Vorgaben des TTDSG und des TKG sowie weiterer Spezialgesetze
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Neue EU-Regelungen (zB NIS2)
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Wann sind technische und organisatorische Maßnahmen „geeignet“ und „angemessen“?
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Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Anonymisierung, Business Continuity
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Cyberangriffe und Gegenmaßnahmen
10:00 bis 15:45 Uhr und 13:30 bis 16:15 Uhr
Wer referiert?
Was kostet die Teilnahme?
- 193 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 290 € Mitglieder Anwaltverein
- 322 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
In Kooperation mit der Zeitschrift "Computer und Recht"