Die Vorschläge der EU für ein neues Produkthaftungsrecht und Haftung für KI-Systeme – Seminar in drei Blöcken
Dieses Seminar besteht aus drei 2,5-stündigen Blöcken.
1. Block: Montag, 23.10.2023, 15:00 – 17:45 Uhr
2. Block: Mittwoch, 25.10.2023, 15:00 – 17:45 Uhr
3. Block: Donnerstag, 26.10.2023, 15:00 – 17:45 Uhr
Online | Montag, 23. Oktober 2023, 15:00 Uhr bis Donnerstag, 26. Oktober 2023, 17:45 Uhr (7,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62870-23
Unternehmensjuristen/-innen, Rechtsanwälte/-innen, Softwareentwickler/-innen
Die EU-Kommission hat im September 2022 einen umfassenden Vorschlag zur Reform der Produkthaftungs-Richtlinie sowie zu einer Richtlinie zur Haftung für KI-Systeme vorgestellt. Beide Richtlinienvorschläge enthalten weitreichende Reformvorschläge, die von einer Erfassung von Software über die Einführung von Disclosure-Pflichten bis hin zur Erstreckung auf Daten als geschützte Rechtsgüter reichen.
Block 1 (23.10.2023) – Produkthaftungs-RL
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Erfasste Produkte (Software, Datenlieferungen, Service-Provider etc.)
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Geschützte Rechtsgüter (Dual use-Eigentum, Datenverluste etc.)
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Fehlerbegriff
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Erfasste Herstellende
Block 2 (25.10.2023) – Produkthaftungs-RL
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Update-Pflichten
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Disclosure-Pflichten
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Beweiserleichterungen im Rahmen der Kausalität
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Weitere Änderungen
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Einfluss auf die Haftung für KI-Systeme
Block 3 (26.10.2023) – KI-Richtlinie
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Grundansatz: Anknüpfung an nationales Haftungsrecht
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Konsequenzen
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Disclosure-Pflichten und Beweiserleichterungen
Wer referiert?
Was kostet die Teilnahme?
- 261 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 391 € Mitglieder Anwaltverein
- 435 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
In Kooperation mit der Zeitschrift "Computer und Recht"