Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Schlaganfall
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Achtung: Alle Plätze sind momentan ausgebucht.
Online | Montag, 07. November 2022 • 14:00 - 16:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 63057-22
Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen, Sachbearbeiter/-innen von Krankenkassen und Berufshaftpflichtversicherungen
In Deutschland erleiden jährlich 270.000 Menschen einen Schlaganfall. Er ist die dritthäufigste Todesursache. Weshalb und wie zügig muss ein CT veranlasst werden, wann kommt eine Lysetherapie in Betracht, wie groß ist das Zeitfenster, welche Therapiealternativen gibt es? Dank der medizinischen Fachliteratur und der Leitlinien lässt sich der medizinische Standard sehr genau ermitteln und bei dessen Unterschreiten Schadenersatzansprüche durchsetzen. Anhand des Schlaganfalls lässt sich sehr gut das Arzthaftungsrecht im Allgemeinen erläutern.
- Fallbeispiele
- Wie liest man Behandlungsunterlagen richtig?
- (Vorgerichtliche) Begutachtung
- Medizinische Leitlinien (CT, Lyse, Thrombektomie, Stroke Unit etc.)
- Medizinische Literatur
- Grober Behandlungsfehler/Beweislastumkehr
- Diskussion/Gespräch
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Wer referiert?
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Montabaur
Wo findet das Seminar statt?
Adobe, Online
Was kostet die Teilnahme?
- 84 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 126 € Mitglieder Anwaltverein
- 140 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download