Insolvenzanfechtung aus der Sicht von Insolvenzverwaltung und Gläubigern - unter besonderer Berücksichtigung des Urteils des BGH vom 06.05.2021
Düsseldorf | Freitag, 19. August 2022 · 09:00 Uhr - 18:00 Uhr
Veranstaltungs-Nr. 11754-22
Rechtsabteilungen von Unternehmen, Banken und Sparkassen, Rechtsanwälte/-innen als Gläubiger- bzw. Schuldnervertreter/-innen, Insolvenzverwalter/-innen, Krisen- und Sanierungsmanager/-innen, Fachanwälte-/innen für Insolvenzrecht
Das Seminar vermittelt die aktuelle Entwicklung der Anfechtungspraxis speziell unter Berücksichtigung des BGH-Urteils vom 06.05.2021 zur Vorsatzanfechtung.
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Deckungsanfechtung
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Vorsatzanfechtung: Analyse des BGH-Urteils vom 06.05.2021, Abgrenzung zu § 15b InsO (§ 64 GmbHG)
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Vortrags- und Verteidigungsansätze auf Basis des Urteils des BGH vom 06.05.2021, ggf. neuere Urteile aus der Praxis
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Darlegungs- und Beweislastverteilung im Anfechtungsprozess
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Darlegung der Zahlungsunfähigkeit im Anfechtungsprozess, Aktiva II + Passiva II
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Betrügerischer Anfechtungsexzess, aktuelle Beispiele aus der Praxis
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Kreditsicherheiten, Anfechtung von dinglich gesicherten Zahlungen (Bsp: verlängerter EV, Spediteurpfandrecht)
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Konsequenzen für die Praxis (Moratorien, Zahlungserleichterungen, nachteilige AGB-Klauseln)
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Schenkungsanfechtung und Anfechtung im Dreiecksverhältnis (Cash-Pool, konzernverbundene Unternehmen)
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Anfechtung von Gesellschafterdarlehen
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Internationales Anfechtungsrecht (EU, Non-EU)
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Auswirkungen durch das COVInsAG und SanInsFoG
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 227 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 340 € Mitglieder Anwaltverein
- 378 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsessen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie