Kartellrechtliche Kontrahierungszwänge bei digitalen Plattformen und Daten
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Online | Donnerstag, 30. März 2023 • 09:00 - 15:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62808-23
Fachanwälte/-innen für IT-Recht oder Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Unternehmensjuristen/-innen
Daten können eine wichtige Grundlage für unternehmerisches Handeln im Wettbewerb darstellen. Umso gravierender können sich Verweigerungstaktiken oder Verdrängungsstrategien von Inhabern/-innen auswirken. Der Workshop behandelt die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen für diese und betroffene Unternehmen in Verhandlungssituationen sowie rechtliche Durchsetzungsstrategien wie Zwangslizenzen oder Kartellschadenersatz. Behandelt werden dabei das allgemeine Kartellrecht als Grundlage für durchsetzbare Kontrahierungszwänge sowie Besonderheiten sektorspezifischer Anspruchsgrundlagen über den Zugang zu Daten.
- Kartellrechtliche und sektorspezifische Grundlagen über den Zugang zu Daten
- Zugang zu Plattformen und digitalen Infrastrukturen
- Wettbewerbsrelevanz von Daten
- Zulässige Datenvorsprünge
- Unzulässige Ausschlusstaktiken und Bedingungen des Datenzugangs
- Preissetzung
- Digital Markets Act
- Data Act im Entwurf
- Durchsetzung und Schadenersatz bei Verweigerung des Datenzugangs
- Verhältnis zum Datenschutzrecht
09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Wo findet das Seminar statt?
Adobe, Online
Was kostet die Teilnahme?
- 193 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 290 € Mitglieder Anwaltverein
- 322 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download
In Kooperation mit der Zeitschrift "Computer und Recht"