Leistungen nach dem SGB II für Familien unter Berücksichtigung vorrangiger Sozialleistungen
Online | Montag, 13. November 2023 • 14:00 - 16:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62057-23
Rechtsanwälte/-innen und Fachanwalte/-innen für Sozialrecht
Viele Familien sind zur Deckung ihres Bedarfes auf finanzielle Förderung nach dem SGB II angewiesen. Alternativ oder flankierend hierzu gibt es diverse andere Leistungen zur Familienförderung. Familien können durch Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag oder Ausbildungsförderung unterstützt werden, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Diese Leistungen werden beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II unter Umständen angerechnet. Im Rahmen dieses Vortrages werden diverse Leistungen zur Unterstützung von Familien beschrieben und die Wechselwirkungen auf SGB-II-Bezug untersucht. Außerdem werden aktuelle Urteile und anhängige Rechtsfragen vorgestellt sowie auf Problemfelder hingewiesen. Auf die Änderungen, die sich durch die Einführung des Bürgergeldes ergeben haben, wird eingegangen.
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Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld)
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Familienleistungen
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Familienförderung
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Sozialrecht
Wer referiert?
Was kostet die Teilnahme?
- 84 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 126 € Mitglieder Anwaltverein
- 140 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
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