Recht der Unterhaltungssoftware (Games)
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Online | Freitag, 16. Dezember 2022 • 09:00 - 15:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 63658-22
Rechtsanwälte/-innen, die im Unterhaltungssoftwarebereich beraten oder dies tun wollen sowie Mitarbeiter/-innen von Videospielherstellern, -verlagen und -distributoren
Das "Gamesrecht" setzt sich insbesondere aus den verschiedenen Rechtsgebieten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht und Jugendschutzrecht zusammen. Ziel des Seminares ist es daher, den Teilnehmenden zunächst einen guten Überblick über das Medium Videospiel, die Vertriebswege (Retail, Online etc.) und die dazugehörigen Akteure/-innen wie insbesondere Developer, Publisher, Distributoren und die Branchenverbände und die zuständigen Jugendschutzinstitutionen zu verschaffen. Sodann werden ausgewählte rechtliche Themen erörtert, die für die anwaltliche Tätigkeit in diesem Bereich wichtig sind.
- Überblick über die verschiedenen Spielgenres, Plattformen sowie Geschäftsmodelle
- Überblick über die Gamesbranche: Marktdaten, Developer, Publisher, Distributoren, USK, BPjM, game - Verband der deutschen Games-Branche e. V., gamescom-Messe etc.
- Gestaltung von Publishing- und Distributionsverträgen mit Fokus auf deren Besonderheiten
- Vertretung in jugendschutzrechtlichen Verfahren vor der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) sowie dem NICAM, zuständig für die Kennzeichnung nach dem Pan European Game Information System (PEGI)
- Strafrechtliche Bewertung von Videospielinhalten
- Rechtliche Rahmenbedingungen für die Werbung in und für Games
- Musik in Games (GEMA etc.)
09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Wer referiert?
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht, Mediator, Hamburg
Wo findet das Seminar statt?
Zoom, Online
Was kostet die Teilnahme?
- 193 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 290 € Mitglieder Anwaltverein
- 290 € Mitglieder GRUR/VPP/epi/INGRES/AIPPI und Patentanwälte/-innen
- 322 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download
In Kooperation mit GRUR, VPP, epi, INGRES und Patentanwaltskammer