Seminarpaket Bau- und Architektenrecht: 3 x 5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Frankfurt a. M. | Donnerstag, 29. September 2022, 08:00 Uhr bis Freitag, 30. September 2022, 14:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71156-22

An wen richtet sich das Seminar?
Die Veranstaltung ist für Anwältinnen und Anwälte interessant, die ihre Fortbildung in einem Rutsch absolvieren möchten. Unsere Seminarpakete umfassen 15 Vortragsstunden (zwei Blöcke á 7,5 Stunden bzw. drei Blöcke á 5 Stunden), und finden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen - beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer allerdings von einem rabattierten Preis.
Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Verjährung am Bau: anwaltliche Strategien und Haftungsfallen

    Donnerstag, 29. September 2022 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Bau- und Architektenrecht, die sich gezielt mit der Verjährungsproblematik beschäftigen möchten
    Worum geht es?
    In diesem Seminar werden gezielt die aktuellen Fragen und Schwierigkeiten mit der Verjährung anhand der einzelnen Tatbestände erläutert. Strategien zur Sicherung der Ansprüche und zur Vermeidung von Haftungsfallen werden dargestellt.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Grundlagen des Verjährungsrechts, insbesondere zur werkvertraglichen Verjährung gem. § 634a BGB und zur regelmäßigen Verjährungsfrist gem. §§ 195, 199 BGB, Vereinbarungen zur Verjährung unter Berücksichtigung des AGB-Rechts, Ausgestaltungen von Verjährungsverzichtserklärungen
    • Hemmung und Neubeginn der Verjährung, insbesondere Hemmung durch Verhandlungen, Hemmung durch Rechtsverfolgung (u. a. Klage, Mahnbescheid, Streitverkündung), Hemmung durch selbständiges Beweisverfahren
    • Zur Verjährung besonderer Ansprüche, insbesondere Ansprüche aus Bürgschaft, Vergütungsansprüche nach BGB und VOB/B, Honoraransprüche Architekten/-innen/Sonderfachleute, Verjährung in Bauträgerverträgen, Verjährung im Gesamtschuldnerausgleich
    • Prozessuales, insbesondere Darlegungs- und Beweislast

    Wer referiert?

    Foto: Dr. Walter Klein
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Köln
    Foto: Prof. Dr. Oliver Moufang
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Frankfurt a. M.
  • Block 2: Aktuelle Rechtsprechungsübersicht im Baurecht

    Donnerstag, 29. September 2022 • 14:30 - 20:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwältinnen und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, die einen Mandatsschwerpunkt im zivilen Baurecht haben oder in größerem Umfang mit baurechtlichen Fragen befasst sind
    Worum geht es?
    Die neuesten Entwicklungen des Baurechts werden anhand wesentlicher Entscheidungen (vor allem des Bundesgerichtshofs) der letzten 12 bis 24 Monate dargestellt, insbesondere Grundsatzentscheidungen, praxisrelevante typische Probleme und in der Fachliteratur noch nicht verarbeitete Entscheidungen. Die Erläuterungen stellen den Zusammenhang mit der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung her und geben Ausblicke und Denkanstöße zu noch offenen Fragen.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Verjährung ohne Abnahme
    • Vergütungsberechnung bei Mindermenge
    • Verjährung bei ArchIngV
    • AGB-Kontrolle bei Honorarvereinbarungen
    • Feststellungsklage nach Kündigung
    • Neues zu Sicherheiten
    • Haftung von Architekten/-innen
    Die Themen sind abhängig von der aktuellen Rechtsprechung zum Seminarzeitpunkt.

    Wer referiert?

    Richter am OLG, Düsseldorf
  • Block 3: Abnahme und Gewährleistungsrecht im Bauvertrag

    Freitag, 30. September 2022 • 09:00 - 14:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Das Seminar richtet sich an baurechtliche Praktiker/-innen, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Bau- und Architektenrecht.
    Worum geht es?
    Die Abnahme ist eines der zentralen Elemente in jedem Bauvertrag. Dargestellt werden die verschiedenen Formen der Abnahme und ihre Voraussetzungen in den jeweiligen Vertragstypen. Dieser Block berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung und behandelt selbstverständlich die Neuerungen durch das Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts zum 01.01.2018. Es werden Handlungsmöglichkeiten für die Kautelar- und die Prozesspraxis aufgezeigt.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Abnahme: die Abnahme im BGB- und VOB/B-Vertrag, die Abnahmeformen, die Abnahme nach Kündigung, die Teilabnahme
    • Gewährleistungsrecht: der Mangelbegriff im Bauvertrag, die Gewährleistungsrecht der §§ 634 ff BGB, gewährleistungstypische Einwendungen

    Wer referiert?

    Foto: Thorsten Lühl
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Syndikus, Köln

Wer referiert?

Foto: Dr. Walter Klein
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Köln
Foto: Thorsten Lühl
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Syndikus, Köln
Foto: Prof. Dr. Oliver Moufang
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Frankfurt a. M.
Richter am OLG, Düsseldorf

Wo findet das Seminar statt?

INNSIDE Hotel Frankfurt Ostend, Hanauer Landstraße 81, 60314 Frankfurt a. M.
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Telefon: 069 / 2992520
Exklusiv für Teilnehmende
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 31. August 2022 • EZ/ÜF ab 99,- EUR

Was kostet die Teilnahme?

  • 432 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 648 € Mitglieder Anwaltverein
  • 720 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsessen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie
Persönliche Beratung
Beate Straubel