Seminarpaket Erbrecht: 3 x 5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Online | Dienstag, 13. September 2022, 10:00 Uhr bis Donnerstag, 15. September 2022, 16:45 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61353-22

An wen richtet sich das Seminar?
Die Veranstaltung ist für Anwältinnen und Anwälte interessant, die ihre Fortbildung in einem Rutsch absolvieren möchten. Unsere Seminarpakete umfassen 15 Vortragsstunden (zwei Blöcke á 7,5 Stunden bzw. drei Blöcke á 5 Stunden) und finden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer allerdings von einem rabattierten Preis.
Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Aktuelle Rechtsprechung zum Erbrecht

    Dienstag, 13. September 2022 • 10:00 - 16:45 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Alle im Erbrecht tätigen Praktiker/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Erbrecht, Rechtsanwälte/-innen mit erbrechtlichem Schwerpunkt, Nur- und Anwaltsnotare/-innen
    Worum geht es?
    Das Seminar behandelt die aktuelle Rechtsprechung zum Erb- und Nachlassrecht. Sie wird im Gesamtzusammenhang mit der einschlägigen Teilmaterie erläutert sowie in praxisrelevanten Fällen didaktisch aufbereitet und anschaulich gemacht. Einzelne Bereiche werden vertieft dargestellt. Die Auswahl der zu besprechenden Entscheidungen orientiert sich ganz gezielt an den Erfordernissen der anwaltlichen und notariellen Praxis. Es wird dabei stets darauf eingegangen, welche konkreten Folgen die besprochene Rechtsprechung auf die anwaltliche/notarielle Praxis besitzt.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Gesetzliche Erbfolge
    • Gewillkürte Erbfolge allgemein (insbesondere Form, Testierwille/-fähigkeit, Auslegung, Bindung)
    • Einzelne Gestaltungsmittel der gewillkürten Erbfolge
    • Pflichtteilsrecht
    • Erbenstellung (insbesondere Ausschlagung/Annahme, Verzicht, Erbengemeinschaft)
    • Nachlassverfahrensrecht (insbesondere Erbschein, Register)
    • Internationales Erbrecht
    • Vor- und Nacherbschaft
    • Transmortale Vollmacht

    Wer referiert?

    Vorsitzender Richter am LG a. D., Stuttgart
  • Block 2: (Aus-)Wege aus der Erbengemeinschaft

    Mittwoch, 14. September 2022 • 10:00 - 16:45 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Rechtsanwälte/-innen und Fachanwälte/-innen für Erbrecht
    Worum geht es?
    Die Beendigung der Erbengemeinschaft gestaltet sich oft problematisch und schwierig. Welcher ist der passende Weg, die Gesamthandsgemeinschaft aufzulösen? Welche Formvorgaben und Besonderheiten (etwa bei Beteiligung von Minderjährigen) sind zu beachten? An dieser Stelle setzt das Seminar an. Die unterschiedlichen (Aus-)Wege der Miterben aus dieser Gemeinschaft werden beleuchtet und die dabei zu berücksichtigenden Punkte - bei der Gestaltung, Formulierung und Abwicklung - erörtert. Folgen der jeweiligen Alternative, etwa für das Erbscheinsverfahren und die Haftung werden thematisiert.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Darstellung der gesetzlichen Regelungen zur Beendigung der Erbengemeinschaft
    • §§ 2042 ff. BGB und Fragen zu den Voraussetzungen der Teilungsreife, Ausgleichung, Erblasseranordnung und (im Exkurs) der Teilungsversteigerung
    • Abschichtung als Lösungsweg
    • Folgen des jeweiligen Auswegs, etwa für das Erbscheinsverfahren und die Haftung
    • Einvernehmliche Erbauseinandersetzung unter den Miterben
    • Erbteils(ver)kauf
    • Übertragung des Miterbenanteils
    • Teilungsplan und Teilungsklage (in Grundzügen)

    Wer referiert?

    Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Erbrecht, Offenbach a. M.
  • Block 3: Behinderten-/Bedürftigentestament

    Donnerstag, 15. September 2022 • 10:00 - 16:45 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen sowie Fachanwälte/-innen für Erbrecht und Sozialrecht
    Worum geht es?
    Behindertentestamente sind keine Testamente von oder für behinderte Menschen, sondern Bedürftigentestamente zugunsten behinderter, tatsächlich oder potentiell bedürftiger Menschen. Man sollte sie mit der „Brille“ des Sozialrechts sehen und gestalten, denn sie zielen darauf ab, erbrechtliche Zuflüsse „wasserdicht“ gegen Zugriffe des Sozialleistungsträgers zu machen. Dazu müssen Sozialrecht und Erbrecht nahtlos ineinandergreifen. Wie das funktioniert, ist Thema des Seminars. Ausgangspunkt sind das Sozialhilferechts (SGB XII) und das neue Eingliederungshilferecht (SGB IX). Was kann man aus dem erbrechtlichen „Werkzeugkasten“ brauchen, um den Zugriff des Sozialhilfeträgers wirksam zu verhindern? Braucht man eigentlich immer ein Behindertentestament? Wie sieht es bei den Beziehern anderer nachrangiger Sozialleistungen, insbesondere aus dem SGB II, („Hartz-IV“) aus? Das Seminar folgt der 3-Struktur:
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Grundlagen :Die Landkarte des Sozialrechts und der Rückgriff des Sozialleistungsträgers
    • Gestaltung: Der erbrechtliche Werkzeugkasten und wie man mit ihm Abhilfe schafft
    • Gelungen oder gescheitert? Gestaltungs- und Handhabungsfehler anhand von konkreten Lebenssituationen

    Wer referiert?

    Foto: Dr. Gudrun Doering-Striening
    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht, Essen

Wer referiert?

Foto: Dr. Gudrun Doering-Striening
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht, Essen
Vorsitzender Richter am LG a. D., Stuttgart
Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Erbrecht, Offenbach a. M.

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 432 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 648 € Mitglieder Anwaltverein
  • 720 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download
Persönliche Beratung
Petra Schrinner