Seminarpaket Familienrecht: 3 x 5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Frankfurt a. M. | Freitag, 05. Mai 2023, 08:00 Uhr bis Samstag, 06. Mai 2023, 14:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71210-23

An wen richtet sich das Seminar?

Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten.

Unsere Seminarpakete umfassen 15 Vortragsstunden (zwei Blöcke à 7,5 Stunden bzw. drei Blöcke à 5 Stunden)

und finden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren die Teilnehmenden allerdings von einem rabattierten Preis.

Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Reform des Betreuungsrechts

    Freitag, 05. Mai 2023 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an familienrechtliche Praktiker/-innen, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Familienrecht.

    Worum geht es?

    Am 01.01.2023 tritt eine tiefgreifende Reform des Betreuungsrechts in Kraft. Das Seminar vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Reformziele

    • Das Ehegattenvertretungsrecht in Angelegenheiten der Gesundheitssorge

    • Betreuungsführung

    • Familienangehörige als Betreuende

    • Wunschbefolgungspflicht und Grenzen

    • Neuregelungen zur Vorsorgevollmacht

    • Aufgabenkreis der Umgangsrechtsbestimmung

    • Erbrechtliche Probleme und Betreuungsrecht

    Wer referiert?

    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Medizinrecht und Sozialrecht, Berlin
  • Block 2: Die Immobilie im Familienrecht

    Freitag, 05. Mai 2023 • 14:30 - 20:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an Fachanwälte/-innen, die eine themenübergreifende, praxisnahe Fortbildung suchen.

    Worum geht es?

    Das Familienrecht ist durch die Interdependenz der verschiedenen Regelungsbereiche geprägt. Anhand von Musterfällen werden diese Wechselwirkungen von der unmittelbaren Trennung der Ehegatten/-innen bis zur Auseinandersetzung des gemeinsamen Immobilieneigentums aufgezeigt.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Wohnungszuweisungsverfahren: Nutzungsregelungen bei Trennung und Scheidung

    • Auswirkungen der Nutzungsregelung auf Ehegatten- und Kindesunterhalt sowie Ausgleichsansprüche nach §§ 426, 745 BGB mit Berechnungsbeispielen

    • Steuerrechtlich vorteilhafte Vertragsgestaltung unter Einbeziehung von Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüchen

    • Unbenannte Zuwendungen von Ehegatten/-innen, Schwiegereltern und Verlobten

    • Bewertung von Immobilien im Zugewinnausgleich, Bewertung von Nießbrauch und Leibrenten bei Übertragungen im Wege vorweggenommener Erbfolge

    • Teilungsversteigerung: Verhinderung bzw. Verzögerung des Verfahrens, Erlösverteilung

    • Stellung von Sicherheiten zu Tilgungs- oder Sicherungszwecken

    Wer referiert?

    Foto: Dr. Johannes Wewers
    Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Familienrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Celle
  • Block 3: Reform des Vormundschaftsrechtes für Minderjährige

    Samstag, 06. Mai 2023 • 09:00 - 14:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Im Familienrecht tätige Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Familienrecht

    Worum geht es?

    Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird am 01.01.2023 in Kraft treten und führt zu einer völlig neuen Struktur des Vormundschaftsrechts sowie der Gesetzestechnik. Wesentliche Elemente sind die Einführung von Rechten der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Vormund und die damit einhergehenden Pflichten. Bei der Auswahl des Vormunds stehen die Bedürfnisse des Kindes im Mittelpunkt. Eine wichtige Neuerung ist die Einführung des Institutes der vorläufigen Vormundschaft sowie die Pflicht des Vormundes zur Zusammenarbeit mit den Erziehungspersonen und die neuen Möglichkeiten zur Übertragung des Sorgerechtes auf mehrere Personen.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Einführung in die neue Struktur des 4. Buches des BGB

    • Abschnitt 3 Titel 1 (Vormundschaft)

    • Die vorläufige Vormundschaft

    • Inhalt und Umfang der neuen Personensorge ab dem Jahr 2023

    • Befugnis zur Personensorge

    • Änderungen in der Zusammenarbeit mit den Pflegeeltern

    • Änderungen in der Zusammenarbeit mit dem Familiengericht

    • Der/die Pfleger/-in nach §§ 1778 und 1777 BGB n.F.

    • Inhalt und Umfang der neuen Vermögenssorge ab 2023

    • Familiengerichtliche Genehmigungen Abschnitt 3 Titel 2 (Pflegschaft für Minderjährige)

    • Abschnitt 2 Titel 2 (Pflegschaft)

    • Die neuen Pflegschaften für Minderjährige

    Wer referiert?

Wer referiert?

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Medizinrecht und Sozialrecht, Berlin
Foto: Dr. Johannes Wewers
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Familienrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Celle

Wo findet das Seminar statt?

Novotel Frankfurt City, Lise-Meitner-Straße 2, 60486 Frankfurt a. M.
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Telefon: 69 79303 918
Exklusiv für Teilnehmende
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 6. April 2023 • EZ/ÜF 113,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 379 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 569 € Mitglieder Anwaltverein
  • 632 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie

Seminarpaket Familienrecht: 3 x 5 Stunden

Persönliche Beratung
Nikola Spychala