Seminarpaket Insolvenzrecht: 2 x 7,5 Stunden
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Hamburg | Donnerstag, 10. November 2022, 09:00 Uhr bis Freitag, 11. November 2022, 18:00 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71760-22
Die Veranstaltung ist für Anwältinnen und Anwälte interessant, die ihre Fortbildung in einem Rutsch absolvieren möchten. Unsere Seminarpakete umfassen 15 Vortragsstunden (zwei Blöcke á 7,5 Stunden bzw. drei Blöcke á 5 Stunden), und finden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen - beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer allerdings von einem rabattierten Preis.
- Block 1: Steuerrecht in der Insolvenz
Donnerstag, 10. November 2022 • 09:00 - 18:00 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Insolvenzrecht, Steuerberater/-innen und Wirtschaftsprüfer/-innen, die als Insolvenzverwalter/-innen tätig sind.Worum geht es? Das Seminar beinhaltet die besondere Behandlung steuerlicher Rechte und Pflichten im Rahmen der Insolvenz, insbesondere in Bereichen, in denen die Abgabenordnung und die Einzelsteuergesetze mit den Vorschriften der Insolvenzordnung kollidieren. Hierbei werden die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung (SanInsFoG), Finanzverwaltung (Schreiben zu § 55 Abs. 4 InsO n.F.) und Rechtsprechung (Mehrwertsteuergruppe) berücksichtigt.Was sind die Schwerpunkte? - Allgemeines zum Verhältnis Steuerrecht/Insolvenzrecht
- Umsatzsteuer: Grundkonzept des BFH, BMF-Schreiben vom 11.01.2022 zu § 55 Abs. 4 InsO nF, Umsatzsteuerliche Organschaft, auch Entwicklungen zur Mehrwertsteuergruppe
- Einkommensteuer: Grundkonzept des BFH, Aufteilung der Steuerschuld, Insolvenzanfechtung
- Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer: Grundkonzept des BFH, Körperschaftsteuerliche/Gewerbesteuerliche Organschaft
- Verlustnutzung: § 10d EStG, §§ 8c, 8d KStG, § 10a GewStG
- Steuerfreiheit des Sanierungsertrages: §§ 3a, 3c Abs. 4 EStG, § 7b GewStG, Besonderheiten im Körperschaftsteuerrecht
- Steuerliche Aufrechnung: Grundkonzept des BFH, einzelne Steuerarten, Umsatzsteuerliche Organschaft
- Steuerhaftung: §§ 69, 34, 35 AO iVm § 15b Abs. 8 InsO, § 73 AO, § 74 AO, § 76 AO
- Forderungsanmeldung
Wer referiert?
Rechtsanwalt und Steuerberater, Hamburg - Block 2: Haftungsstrukturen in der Unternehmenskrise
Freitag, 11. November 2022 • 09:00 - 18:00 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Führungskräfte von Wirtschaftsunternehmen, leitende Mitarbeiter/-innen der Assekuranz (Schaden- und Vertragsabteilung), Wirtschaftsprüfer/-innen, Rechtsanwälte/-innen mit Schwerpunkt Wirtschafts- und Wirtschaftsstrafrecht, Fachanwälte/-innen für Insolvenzrecht sowie für Handels- und GesellschaftsrechtWorum geht es? Über einen Zeitraum von nunmehr knapp 25 Jahren ist die Managerhaftung in Deutschland stetig verschärft worden. Es gibt eine Vielzahl von Urteilen und aktuellen gesetzlichen Vorschriften. Detaillierte Kenntnisse der zivil- und strafrechtlichen Haftungsstrukturen sind deshalb für alle von Bedeutung, die in der Praxis als Berater/-in oder in leitender Tätigkeit für ein Wirtschaftsunternehmen tätig sind.Was sind die Schwerpunkte? - Aktuelle Rechtsprechung zum Organhaftungsrecht
- Die Haftung der Unternehmensleitung innerhalb des Konzernverbundes
- Kapitalerhaltung und Cash Pooling in der Krise
- Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
- Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife, gesetzliche Neuregelungen durch das SanInsFoG/StaRUG
- D&O Versicherung: aktuelle Rechtsprechung und Hinweise zur Ausgestaltung
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Wo findet das Seminar statt?
InterCity Hotel Hamburg Hauptbahnhof, Glockengießerwall 14/15, 20095 Hamburg
Route bei Google Maps planen
Telefon: 040 / 248700
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begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 12. Oktober 2022 • EZ/ÜF 129,- EUR
Was kostet die Teilnahme?
- 432 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 648 € Mitglieder Anwaltverein
- 720 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsessen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie