Seminarpaket Insolvenzrecht: 2 x 7,5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Frankfurt a. M. | Donnerstag, 30. Juni 2022, 09:00 Uhr bis Freitag, 01. Juli 2022, 18:00 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71709-22

An wen richtet sich das Seminar?
Die Veranstaltung ist für Anwältinnen und Anwälte interessant, die ihre Fortbildung in einem Rutsch absolvieren möchten. Unsere Komplett-Seminare umfassen 15 Vortragsstunden (zwei Blöcke á 7,5 Stunden bzw. drei Blöcke á 5 Stunden), und finden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen - beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer allerdings von einem rabattierten Preis.
Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Unternehmenssanierung und ESUG 2.0

    Donnerstag, 30. Juni 2022 • 09:00 - 18:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen, Insolvenzverwalter/-innen und Sanierungsberater/-innen, die sich über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Restrukturierung von Unternehmen informieren möchten.
    Worum geht es?
    Die EU-Restrukturierungsrichtlinie und die Evaluation des ESUG gaben für den deutschen Gesetzgeber Anlass zur Fortentwicklung und Ergänzung des bestehenden Insolvenz- und Sanierungsrechts. Zudem sah sich der Gesetzgeber damit konfrontiert, aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie eine zeitlich befristete Anpassung des fortzuentwickelnden und zu ergänzenden Insolvenz- und Sanierungsrechts vorzunehmen, um mit geeigneten Mitteln den Krisen zu folgen und die damit einhergehende besondere Situation des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu begegnen. Diese einschneidenden Änderungen des Insolvenzrechts auch im Bereich der Eigenverwaltung, der Systematik der Insolvenzantragsgründe und der Geschäftsführerhaftung bedeuten für alle an einem Restrukturierungsvorhaben beteiligten Personen eine neue Herausforderung. Im Seminar erfahren Sie, wie Sie mit Hilfe der ersten Erfahrungen etwa in der StaRUG-Praxis eigene Vorstellungen und Lösungsansätze zu einer erfolgversprechenden Restrukturierung eines Unternehmens mit den Mitteln des ESUG 2.0 für sich selbst oder für Ihre Mandantinnen und Mandanten entwickeln.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Neue Systematik der Insolvenzantragsgründe nach dem SanInsFoG
    • Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Durchführung frühzeitig eingeleiteter und gut vorbereiteter Sanierungen: erste Erfahrungen mit der StaRUG-Praxis
    • Restrukturierungsplan - Voraussetzungen und Rechtsfolgen
    • Der Restrukturierungsbeauftragte
    • ESUG 2.0 - Neuregelungen zum Eigenverwaltungsverfahren
    • Neuausrichtung der Geschäftsführerhaftung

    Wer referiert?

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Heilbronn
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Verwaltungsrecht, Heilbronn
  • Block 2: Anfechtungs- und Haftungsrisiken für Banken - Kreditnehmereinheit, Wissen von Konsorten, Konzernstrukturen, Nichtgespräche

    Freitag, 01. Juli 2022 • 09:00 - 18:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Führungskräfte und Bankmitarbeiter/-innen aus Kreditabteilungen, insbesondere auch Intensive Care- und Work-out-Abteilungen, Rechtsanwälte/-innen und Unternehmensberater/-innen aus der insolvenznahen Beratung
    Worum geht es?
    Anhand von für die Praxis relevanten Fallbeispielen aus der Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte wird ausgeführt, dass im Vorfeld und in der Krise des Bankkunden bis in die Phase der Vorbereitung von Insolvenzanträgen erhebliche Risiken für die beteiligten Kreditinstitute auftreten. Diese Risiken sind durch das Inkrafttreten des StaRUG mit seinen restrukturierungsrechtlichen Instrumenten verlagert, z. T. verschärft worden. Die insolvenzanfechtungsrechtlichen Risiken werden nicht selten unterschätzt und vermeintliche Absicherungen aus der jüngsten Judikatur des BGH nicht zutreffend bewertet benannt. Im Vorfeld des sog. ESUG-Verfahrens führt die Unterlassung der Kommunikation mit den Beteiligten (das sog. "Nichtgespräch") möglicher Weise dazu, dass Bankmitarbeiter/-innen gegen eine Vielzahl von Vorschriften verstoßen, aber auch Berater/-innen des Schuldners ggf. ihre Mandatspflichten verletzen. Obwohl Haftungsurteile in den vergangenen Jahren mit oftmals existenzbedrohenden Summen zugenommen haben, wird die Haftung in der Krise weiterhin verkannt. Aus Bankkonsortien resultierende Anfechtungsrisiken sind nahezu unbekannt. Auch die Regelung der Inanspruchnahmen von Instrumenten des Restrukturierungsrahmens durch den Schuldner nach dem neuen StaRUG mindert die damit verbundenen Probleme nicht immer, wie angesprochen wird.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Anfechtungsrisiken aus Konsortialkrediten
    • Haftung von Bankmitarbeitern/-innen und Beratern/-innen in der Krise
    • Das Nichtgespräch als sicherer Weg in die Haftung und Anfechtung
    • Restrukturierungsrahmen, Anfechtung und Haftung

    Wer referiert?

    Christian-Albrecht-Universität zu Kiel

Wer referiert?

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Heilbronn
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Verwaltungsrecht, Heilbronn
Christian-Albrecht-Universität zu Kiel

Wo findet das Seminar statt?

Metropolitan Hotel by Flemings, Poststraße 6, 60329 Frankfurt a. M.
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Telefon: 069/506070-0
Exklusiv für Teilnehmende
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 2. Juni 2022 * EZ/ÜF139,- EUR

Was kostet die Teilnahme?

  • 432 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 648 € Mitglieder Anwaltverein
  • 720 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsessen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie
Persönliche Beratung
Nikola Spychala