Seminarpaket Strafrecht: 2 x 7,5 Stunden
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Achtung: Alle Plätze sind momentan ausgebucht.
Hamburg | Donnerstag, 01. Dezember 2022, 09:00 Uhr bis Freitag, 02. Dezember 2022, 18:00 Uhr (7,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72267-22
Die Veranstaltung ist für Anwältinnen und Anwälte interessant, die ihre Fortbildung in einem Rutsch absolvieren möchten. Unsere Komplett-Seminare umfassen 15 Vortragsstunden (zwei Blöcke á 7,5 Stunden bzw. drei Blöcke á 5 Stunden), und finden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen - beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer allerdings von einem rabattierten Preis.
- Block 1: Vernehmungslehre und Vernehmungstaktik
Donnerstag, 01. Dezember 2022 • 09:00 - 18:00 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Wenn Sie als Anwältin/Anwalt forensisch tätig sind und immer wieder mit Befragungen sowie Vernehmungen zu tun haben, ob im Straf-, Verkehrs- oder im allgemeinen Zivilrecht, sollten Sie dieses Seminar nicht verpassen. Der BGH schreibt zu diesem Seminar betreffend der Anerkennung gem. § 15 FAO: "Ein Rechtsanwalt, der die Grundlagen der Vernehmungslehre und Vernehmungstaktik beherrscht, wird den auf diesem Gebiet nicht besonders geschulten Rechtsanwälten regelmäßig überlegen sein." (BGH, AnwZ (Brfg) 46/13 vom 18. Juli 2016)Worum geht es? In den meisten Gerichtsverfahren werden die Grundlagen für die Überzeugungsbildung durch die Aussagen der Beteiligten (Angeklagte, Parteien, Zeugen/-innen) gewonnen. Anhand von konkreten Beispielen zeigt der Referent: Wer fragt, erhält Antworten - wer richtig fragt, die richtigen!Was sind die Schwerpunkte? - Technik (Wie fragt man richtig?) und Taktik (Wie fragt man nach dem Richtigen?)
- Vernehmungs-TAKTIK: Orientierung am (Erkenntnis-)Ziel der Mandanten/-innen
- Filmbeispiele aus echten Verfahren zeigen ungeschickte Fragen und deren weitreichende Auswirkungen auf das Aussageverhalten und den Aussageninhalt
- Kommunizieren Sie künftig besser - ausgerichtet an Ihrem jeweiligen (Erkenntnis-)Ziel
- Aktives Nutzen der gewandelten höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Bewertung von Aussagen, zur Überzeugungsbildung und Beweiswürdigung
- Block 2: Übungs-/Trainings-Seminar: Befragungs- bzw. Vernehmungstechnik und -taktik für Fortgeschrittene
Freitag, 02. Dezember 2022 • 09:00 - 18:00 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Die Veranstaltung richtet sich an alle Kolleginnen und Kollegen, die forensisch im Zivil-, Verkehrs- oder Strafrecht tätig sind. Der BGH schreibt zu diesem Seminarthema betreffend der Anerkennung gem. § 15 FAO: "Ein Rechtsanwalt, der die Grundlagen der Vernehmungslehre und Vernehmungstaktik beherrscht, wird den auf diesem Gebiet nicht besonders geschulten Rechtsanwälten regelmäßig überlegen sein." (BGH, AnwZ (Brfg) 46/13 vom 18. Juli 2016)Worum geht es? Vernehmungs-Technik ist immer zugleich auch Vernehmungs-TAKTIK. Je nachdem, wen Sie vertreten, wollen Sie von Zeugen/-innen, Angeklagten, der Partei oder von der Verhandlungsgegnerin/vom Verhandlungsgegner etwas anderes hören. Und dementsprechend sollten Sie bei der Befragung unterschiedlich vorgehen. Ähnliches gilt im Umgang mit den oft sehr unterschiedlichen Mandantinnen und Mandanten.Was sind die Schwerpunkte? - Gespräche mit Mandantinnen und Mandanten in Ihrer Kanzlei
- Gerichtliche Vernehmungen unter Einbeziehung kommunikativ unterschiedlicher Typen
- Verhandlungs- und Streitgespräch mit der Gegenpartei oder der Richterin/dem Richter
- Befragungen von Polizeibeamten/-innen
- In kleinen Übungen (ohne richtig und falsch!) suchen Sie nach in Ihrer alltäglichen Praxis anwendbaren Strategien und Möglichkeiten für eine bessere Kommunikation
- Videoaufzeichnungen sind möglich
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Leonardo Hotel Hamburg Elbbrücken, Sieldeich 5-7, 20539 Hamburg
Route bei Google Maps planen
Telefon: 040 / 75015100
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Telefon: 040 / 75015100
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 3. November 2022 • EZ/ÜF 88,- EUR
Was kostet die Teilnahme?
- 432 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 648 € Mitglieder Anwaltverein
- 720 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsessen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie