Seminarpaket Personenschaden: 3 x 5 Stunden
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Achtung: Alle Plätze sind momentan ausgebucht.
Berlin | Donnerstag, 01. Dezember 2022, 08:00 Uhr bis Freitag, 02. Dezember 2022, 14:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72369-22
Die Veranstaltung ist für Anwältinnen und Anwälte interessant, die ihre Fortbildung in einem Rutsch absolvieren möchten. Unsere Komplett-Seminare umfassen 15 Vortragsstunden (zwei Blöcke á 7,5 Stunden bzw. drei Blöcke á 5 Stunden), und finden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen - beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer allerdings von einem rabattierten Preis.
- Block 1: Haushaltsführungsschaden
Donnerstag, 01. Dezember 2022 • 08:00 - 13:30 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Rechtsanwälte/-innen, die auf dem Gebiet des Personenschadenersatzrechts tätig sind sowie Mitarbeiter/-innen von VersicherungsunternehmenWorum geht es? Der Haushaltsführungsschaden stellt bereits bei mittleren Personenschäden eine Schadengröße dar, die häufig das Schmerzensgeld übersteigt. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass sowohl Unklarheiten über den Haushaltsführungsschaden generell als auch hinsichtlich seiner Berechnung bestehen.Was sind die Schwerpunkte? - Was unterfällt der Haushaltstätigkeit?
- Ermittlung der haushaltsspezifischen Minderung der Erwerbsfähigkeit
- Ermittlung des Umfangs des Ausfalls in der Haushaltsführung
- Bedeutung von Tabellenwerken wie z. B. Schulz-Borck/Hofmann, Pardey, Schah-Sedi
- Haushaltsführungsschaden bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften
- Haushaltsführungsschaden nach Tötung der haushaltsführenden Person
- Neue Tendenzen in der obergerichtlichen Rechtsprechung?
- Darlegungs- und Beweislast
Wer referiert?
Rechtsanwalt, Münster-Hiltrup - Block 2: Probleme bei der Regulierung des Personenschadens
Donnerstag, 01. Dezember 2022 • 14:30 - 20:00 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Rechtsanwälte/-innen und Mitarbeiter/-innen von Versicherungsunternehmen, die im Arzthaftungs-, Verkehrs- oder allgemeinen Haftpflichtrecht mit der Abwicklung von Haftpflichtfällen befasst sindWorum geht es? In Arzthaftungsfällen und bei der Verkehrsunfallregulierung wird der Höhe des Anspruchs oft viel zu wenig Beachtung geschenkt. Die wichtigsten Praxisfragen werden in diesem Seminar behandelt.Was sind die Schwerpunkte? - Kausalität zwischen Handlung und Verletzung
- Prozessuale und materielle Probleme des Schmerzensgeldanspruchs
- Erwerbsschaden von Arbeitnehmern/-innen, Selbständigen und sonstigen Personengruppen
- Ermittlung des (Bar-)Unterhaltsschadens bei Tod der/des Unterhaltspflichtigen
- Hinterbliebenengeld bei Tod der/des Verletzten nach § 844 Abs. 3 BGB
- Sonstige Ersatzansprüche bei Personenschäden, z. B. vermehrte Bedürfnisse, Heilbehandlungskosten
- Aktivlegitimation bei gesetzlichem Forderungsübergang auf Sozialversicherungs- oder sonstige Leistungsträger
- Ausgewählte Verjährungsprobleme
- Block 3: Der Abfindungsvergleich beim Personenschaden
Freitag, 02. Dezember 2022 • 09:00 - 14:30 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Rechtsanwälte/-innen, die auf dem Gebiet des Haftungsrechts tätig sind, insbesondere im Zusammenhang mit Mandaten aus den Bereichen der Arzthaftung und des VerkehrsrechtsWorum geht es? Abfindungsvergleiche sind für die Regulierung von Personenschäden von besonderer Bedeutung. Gerade beim Abfindungsvergleich werden besonders viele Fehler gemacht. Der Referent beschäftigt sich zielgerichtet und ausschließlich aus der Sicht des Rechtsanwalts/der Rechtsanwältin mit den Chancen, Möglichkeiten und Risiken von Abfindungsvergleichen. Die praxisnahe Darstellung orientiert sich am Gang der Regulierung. Anhand von Beispielfällen mit zahlreichen Diagrammen wird die Problematik der Kapitalisierung von Schadenersatzrenten verdeutlicht.Was sind die Schwerpunkte? - Zusammenstellung der in Betracht kommenden Dauerschäden
- Übergang der Ansprüche auf Dritte (Quotenvorrecht), Kapitalisierung laufender Renten
- Formalien und Inhalte eines Abfindungsvergleichs
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 4. November 2022 • EZ/ÜF 121,- €
Was kostet die Teilnahme?
- 432 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 648 € Mitglieder Anwaltverein
- 720 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsessen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie