SGB V: Heil- und Hilfsmittelversorgung
Online | Freitag, 18. November 2022 • 09:00 - 15:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62053-22
Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht
Die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln ist für viele Versicherte ein wichtiger Bestandteil der Behandlung ihrer Erkrankungen. Die Leistungsansprüche gestalten sich sehr unterschiedlich. Unmittelbarer und mittelbarer Behinderungsausgleich, Leistungsspektrum SGB V, SGB IX und SGB XI sind nur einige Schlagworte, die die Komplexität des Seminarinhalts beschreiben. Die vollständigen Tools für die anwaltschaftliche Tätigkeit in diesem Themenbereich werden vermittelt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, insbesondere auch die gutachterliche Praxis. Nicht zuletzt erfahren Sie, welchen unterschiedlichen Fristenregimes die einzelnen verordneten Heil- und Hilfsmittel unterworfen sind, wenn es um die Frage der Genehmigungsfiktion geht. Das Leistungserbringerrecht rundet das Spektrum ab.
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Leistungsansprüche der Versicherten im unmittelbaren und mittelbaren Behinderungsausgleich
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Die einschlägigen Richtlinien
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Begutachtung durch den MDK
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Wann greift welche Genehmigungsfiktion?
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Zugelassene und nicht zugelassene Leistungserbringer/-innen
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 252 € Mitglieder Anwaltverein
- 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download