SGB V: Heil- und Hilfsmittelversorgung

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Wann findet das Seminar statt?

Online | Freitag, 18. November 2022 • 09:00 - 15:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62053-22

An wen richtet sich das Seminar?

Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht

Worum geht es?

Die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln ist für viele Versicherte ein wichtiger Bestandteil der Behandlung ihrer Erkrankungen. Die Leistungsansprüche gestalten sich sehr unterschiedlich. Unmittelbarer und mittelbarer Behinderungsausgleich, Leistungsspektrum SGB V, SGB IX und SGB XI sind nur einige Schlagworte, die die Komplexität des Seminarinhalts beschreiben. Die vollständigen Tools für die anwaltschaftliche Tätigkeit in diesem Themenbereich werden vermittelt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, insbesondere auch die gutachterliche Praxis. Nicht zuletzt erfahren Sie, welchen unterschiedlichen Fristenregimes die einzelnen verordneten Heil- und Hilfsmittel unterworfen sind, wenn es um die Frage der Genehmigungsfiktion geht. Das Leistungserbringerrecht rundet das Spektrum ab.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Leistungsansprüche der Versicherten im unmittelbaren und mittelbaren Behinderungsausgleich

  • Die einschlägigen Richtlinien

  • Begutachtung durch den MDK

  • Wann greift welche Genehmigungsfiktion?

  • Zugelassene und nicht zugelassene Leistungserbringer/-innen

Wer referiert?

Richterin am Bayerischen LSG, München

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 252 € Mitglieder Anwaltverein
  • 280 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download

Persönliche Beratung
Petra Schrinner